Nichttrinkwasseranlagen
Leistungsbeschreibung
Um eine Nichttrinkwasseranlage handelt es sich, wenn das Wasser nicht für folgende Zwecke verwendet, wird:
• zum Trinken,
• zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
• zur Körperpflege- und Reinigung,
• zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
• zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen oder
• zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder in
• Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder
• zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind
FAQ
Was sind Nichttrinkwasseranlagen?
Zisternen für Regenwasser, welche z. B. für die Toilettenspülung verwendet werden oder Regenwasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird.
Bei wem muss ich eine Nichttrinkwasseranlage anmelden?
Befindet sich eine Nichttrinkwasseranlage (nach § 2 Nr. 10 TrinkwV) im selben Gebäude ist diese vier Wochen vor Inbetriebnahme sowie drei Tage nach Stilllegung beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Bei welcher Behörde muss ich einen Brunnen genehmigen lassen?
• Die untere Wasserbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises bei Entnahmen von Grundwasser z. B. für Gartenberegnung bei Mengen bis zu 24 Kubikmeter pro Tag
• Bei größeren Entnahmemengen (über 24 Kubikmeter pro Tag), wie sie oft bei landwirtschaftlichen Brunnen vorkommen, ist die SGD Süd als Obere Wasserbehörde zuständig.
Wann handelt es sich um Nichttrinkwasseranlagen?
Wenn es nicht für folgende Zwecke bestimmt, ist:
Wenn es nicht für folgende Zwecke bestimmt, ist:
• zum Trinken,
• zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
• zur Körperpflege- und Reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
• zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen oder zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
• in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. zum Trinken,
• zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
• zur Körperpflege- und Reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
• zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen oder zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
•in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.
Ist eine Kennzeichnung für eine Nichttrinkwasseranlage notwendig?
Eine Nichttrinkwasseranlage muss so gekennzeichnet sein, dass die Leitungen der Wasserversorgungsanlage und die Leitungen der Nichttrinkwasseranlage dauerhaft und unverwechselbar nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gekennzeichnet sind.
Die Stellen zur Entnahme von Wasser aus Nichttrinkwasseranlagen dauerhaft dahingehend gekennzeichnet sind, dass es sich nicht um Trinkwasser handelt und
Die Stellen zur Entnahme von Wasser aus der Nichttrinkwasseranlage gegen einen versehentlichen Gebrauch des Wassers für in § 2 Nr. 1 TrinkwV genannte Zwecke gesichert ist (Wenn es nicht für folgende Zwecke bestimmt ist: Zum Trinken, zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege- und Reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen oder zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind).
