Trinkwasserleitungen aus Blei

Trinkwasserleitungen aus Blei

Leistungsbeschreibung

Nach §17 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

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