Fischereiprüfung

Fischereischein

Leistungsbeschreibung

Personen, die den Fischfang ausüben, benötigen einen Fischereischein.

Fischereischeine werden von den Gemeindeverwaltungen ausgestellt und verlängert. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche (Verbands-) Gemeindeverwaltung. Dort können Sie auch ausländische Fischereischeine umschreiben lassen. Gegebenenfalls ist hierzu vorab eine Überprüfung der ausländischen Dokumente erforderlich.

Im Rahmen der Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung kann die Untere Fischereibehörde Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht erlassen. Diese Ausnahmen werden vom Veranstalter des Vorbereitungskurses beantragt.