Info Fischereivereine und - genossenschaften
FAQ
Wie werden Fischereiaufseher ernannt?
Fischereiaufseher werden auf Antrag der Fischereiverbände bzw. -vereine von der Unteren Fischereibehörde verpflichtet. Den Antrag finden Sie hier.
Haben Fischereigenossenschaften Pflichten gegenüber der Unteren Fischereibehörde?
Ja. Die Satzung einer Fischereigenossenschaft und deren Änderung ist der Unteren Fischereibehörde anzuzeigen. Sollte die Satzung nicht dem vom fachlich zuständigen Landesministerium veröffentlichten Muster entsprechen, muss sie von der Unteren Fischereibehörde genehmigt werden.
Müssen Fischereipachtverträge von der Unteren Fischereibehörde genehmigt werden?
Nein. Allerdings sind Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages binnen eines Monats unter Vorlage des Vertrags vom Verpächter der Fischereibehörde anzuzeigen. Diese kann den Vertrag innerhalb eines weiteren Monats beanstanden und die Vertragsparteien auffordern, den Vertrag zu ändern.
