Gewerbliche Tierhaltung

Gewerbsmäßige Tierhaltung

Leistungsbeschreibung

  1. Erlaubnisse gemäß §11 Tierschutzgesetz

3.1.1 Züchten oder Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild

3.1.2 Handel mit Wirbeltieren

3.1.3 Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes

3.1.4 Zurschaustellung von Tieren oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen

3.1.5 Schädlingsbekämpfung

3.1.6 Ausbilden von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten (Hundetrainer)

FAQ