Gewerbsmäßige Tierhaltung
Leistungsbeschreibung
- Erlaubnisse gemäß §11 Tierschutzgesetz
3.1.1 Züchten oder Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
3.1.2 Handel mit Wirbeltieren
3.1.3 Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes
3.1.4 Zurschaustellung von Tieren oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen
3.1.5 Schädlingsbekämpfung
3.1.6 Ausbilden von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten (Hundetrainer)
FAQ
Ich möchte Tiere aus dem Ausland einführen, was muss ich veranlassen?
Sie benötigen eine Erlaubnis, um Vermittlungen und Importe von Auslandstieren vorzunehmen und müssen hierfür mit uns in Kontakt treten.
Ich würde gerne als Hundetrainer arbeiten oder ähnliche Dienstleistungen mit Hundetraining anbieten (Mantrailing, etc.), benötige ich hierfür eine Erlaubnis?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um abzuklären, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.
Ich möchte meine Hühner zur Vermietung anbieten, muss ich dies melden?
Ja, dies ist erlaubnispflichtig und beim Veterinäramt anzuzeigen.
Ich möchte Tiere in Pflege aufnehmen, was ist zu tun?
Im Einzelfall, z.B. bei vorübergehender Übernahme eines Tieres aus der Familie/von Freunden keine Erlaubnis erforderlich.
Bei regelmäßiger Aufnahme, in Form einer Pflegestelle für Auslandshunde und/oder gegen Entgelt nach Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig (s. hierzu „gewerbsmäßige Tierhaltung / Tätigkeit)Ich habe ein Tier, das mich bei meiner Tätigkeit in Schule, Kindergarten, Altenpflegeheimen, o.ä. begleitet (Therapiehund, Schulhund, Reptilien, Geflügel), muss ich dies anzeigen?
Ja, diese Tätigkeit ist beim Veterinäramt zu melden, um zu prüfen, ob eine Erlaubnispflicht besteht und ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Ich möchte Hunde für andere Personen ausführen oder bei diesen zuhause betreuen (Ggf. auch über Nacht), ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich?
Nein.
Ich möchte Reitunterricht/Therapeutisches Reiten/Kinderreiten/Pferdegeburtstage mit Reiten/Wanderritte oder Kutschfahrten anbieten, benötige ich hierfür eine Erlaubnis?
Ja.
Ich möchte Erlebniswanderungen mit Tieren (Alpaka, Lama, etc.) anbieten, benötige ich hierfür eine Erlaubnis?
Ja.
Ich möchte Tiere züchten, benötige ich hierfür eine Erlaubnis?
Ja, jedoch ist im Einzelfall abzuklären, ab welcher Anzahl an fortpflanzungsfähigen Tieren diese erforderlich ist. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.
Qualzucht
Informationen hierzu finden Sie unter „Weiterführende Links“
