Private Tierhaltung
Leistungsbeschreibung
Gemäß §1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.
Haben Sie Feststellungen gemacht, die den Verdacht aufkommen lassen, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, misshandelt oder gequält werden, so dass diesen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden? In diesen Fällen kann die Tierschutzbehörde einschreiten, Kontrollen machen und ggf. Maßnahmen einleiten.
FAQ
Wie kann ich eine nicht artgerechte Tierhaltung melden?
Über das Online Meldeformular oder per E-Mail an das Sekretariat unter veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Welche Angaben sind für die Meldung erforderlich?
Name und Anschrift des Tierhalters, Beschreibung des Tieres und Anzahl der Tiere, was habe ich beobachtet? Wann habe ich es beobachtet? Kann ich Auskunft über die Dauer der Feststellung treffen? Gibt es weitere Personen, die die Meldung bezeugen können? Wenn möglich Telefonnummer oder Mailadresse (die vertraulich behandelt werden) für etwaige Rückfragen hinterlassen.
Kann ich eine Meldung Anonym aufgeben?
Ja
Welche Maßnahmen werden nach meiner Meldung vom Veterinäramt ergriffen?
Es erfolgt nach Dringlichkeit eine zeitnahe Vor-Ort-Kontrolle, wenn nötig werden Maßnahmen ergriffen, um dem Tier / den Tieren zu helfen.
Bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Anzeige?
Nein. Dies wäre aufgrund vielfacher Anzeigen ein enormer Zeitaufwand, ferner dürfen aus Datenschutzgründen keine näheren Informationen herausgegeben werden.
Was mache ich, wenn ich ein verletztes Tier finde?
Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ordnungsbehörde. Bei einem Wildtier sollte eine Meldung an den zuständigen Jagdpächter erfolgen. Sofern es Ihnen möglich ist, das Tier zu transportieren können Sie verunfallte Heimtiere auch einem Tierarzt vorstellen.
Was mache ich, wenn ich ein eingeklemmtes oder eingeschlossenes Tier finde, das sich selbst nicht mehr befreien kann?
Nehmen Sie bitte Kontakt zur Feuerwehr auf.
Was mache ich, wenn ein Mensch oder ein Tier von einem Hund gebissen wurde?
Melden Sie den Vorfallmit möglichst genauer Beschreibung bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt, bei Akutfällen können Sie den Vollzugsdienst oder die Polizei hinzurufen.
Ich habe ein Tier gefunden, wo kann ich mich hinwenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde, außerhalb der Dienstzeiten an das nächstgelegene Tierheim oder die Polizei.
Ich muss mein Tier abgeben, an wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an umliegende Tierheime, auch Inserate in sozialen Medien (Facebook, Instagram) oder auf Websites mit Tierangeboten (z.B. Quoka, DeineTierwelt, Kleinanzeigen) oder Aushänge in Zoofachmärkten oder bei Tierärzten sind denkbar.
Mein eigenes Tier ist verunfallt/verletzt, wo kann ich mich hinwenden?
Wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt, oder außerhalb der Dienstzeiten an notdiensthabende Tierärzte, die Ihnen auf den Anrufbeantwortern der Tierärzte genannt werden. Bei schwerwiegenden medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die nächstgelegenen Tierkliniken (Gießen, Ettlingen, Hofheim) oder wenden Sie sich an die Tierrettung Rhein-Neckar https://www.tierrettung-rhein-neckar.de/ oder unter 0176/69158581.
Ich möchte Tiere in Pflege aufnehmen, was ist zu tun?
Im Einzelfall, z.B. bei vorübergehender Übernahme eines Tieres aus der Familie/von Freunden keine Erlaubnis erforderlich.
Bei regelmäßiger Aufnahme, in Form einer Pflegestelle für Auslandshunde und/oder gegen Entgelt nach Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig (s. hierzu „gewerbsmäßige Tierhaltung / Tätigkeit).Ich habe ein Tier, das mich bei meiner Tätigkeit in Schule, Kindergarten, Altenpflegeheimen, o.ä. begleitet (Therapiehund, Schulhund, Reptilien, Geflügel), muss ich dies anzeigen?
Ja, diese Tätigkeit ist beim Veterinäramt zu melden, um zu prüfen, ob eine Erlaubnispflicht besteht und ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Ich möchte meine Hühner zur Vermietung anbieten, muss ich dies melden?
Ja, dies ist erlaubnispflichtig und beim Veterinäramt anzuzeigen.
Wo kann ich meinen Hund steuerrechtlich anmelden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde.
Wo kann ich mein artengeschütztes Tier anmelden?
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Artenschutzbehörde der kreisfreien Städte oder der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.
Darf ich meinen Hund zuhause in einer Transportbox einsperren?
Nein! Diese dient lediglich ihrer Bestimmung, dem Transport, und darf nur geöffnet als Rückzugsort verwendet werden. Ausnahme: Über kurze Zeiträume in Anwesenheit des Halters beispielsweise auf Hundesportveranstaltungen/Ausstellungen.
Darf ich meinen kleinen Hund als reinen Wohnungshund halten und diesen an eine Toilette gewöhnen?
Nein, jeder Hund, unabhängig seiner Rasse und Größe muss regelmäßig ausgeführt werden, um artgerecht gehalten zu werden.
Darf ich meinen Hund in Anbindehaltung halten?
Nein, dies ist grundsätzlich verboten!
Muss ich meine freilaufenden Katzen kastrieren lassen?
Dies ist abhängig von der zuständigen Gemeinde/Stadt und sollte dort erfragt werden.
Impfungen
s. Tierseuchenhygiene
Tierreiseverkehr
s. Tierseuchenhygiene
Ich möchte mit meinem Tier verreisen/ diesen in Urlaub mitnehmen per PKW oder Flugzeug, welche Papiere werden hierfür benötigt?
s. Tierseuchenhygiene
