Private Tierhaltung

Private Tierhaltung

Leistungsbeschreibung

Gemäß §1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.

Haben Sie Feststellungen gemacht, die den Verdacht aufkommen lassen, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, misshandelt oder gequält werden, so dass diesen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden?  In diesen Fällen kann die Tierschutzbehörde einschreiten, Kontrollen machen und ggf. Maßnahmen einleiten.

FAQ