Tiertransport
Leistungsbeschreibung
- Zulassung als Transportunternehmer Typ 1 und 2
- Ausstellung eines Befähigungsnachweises
FAQ
Ich möchte Tiere im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, benötige ich hierfür eine Zulassung?
Ja, bei Transporten ab 65 km und bis zu 8 Stunden ist eine Zulassung als Transportunternehmer Typ 1 erforderlich. Ab 65 km und bis zu 8 Stunden Fahrzeit ist eine Zulassung als Transportunternehmen Typ 2 erforderlich. Ab einem Transport von über 8 Stunden ist auch eine Transportfahrzeugzulassung erforderlich.
Wann benötige ich einen Befähigungsnachweis für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren?
Sobald man landwirtschaftliche Nutztiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel) im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Strecke von über 65 km transportiert, benötigt man einen Befähigungsnachweis.
Wie bekomme ich einen Befähigungsnachweis?
Dieser wird bei einer entsprechenden Sachkunde (abgeschlossenen qualifizierte Ausbildung oder Sachkundelehrgang) vom Veterinäramt ausgestellt.
Ich bin Landwirt und möchte meine eigenen Tiere in meinem eigenen Fahrzeug transportieren, muss ich dies anmelden? Was muss ich beachten?
Nein, wenn ich die Tiere über eine Entfernung von weniger als 50 km ab meinem Betrieb transportiere, muss ich mich nicht als Tiertransporteur beim Veterinäramt anmelden. Die allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren des Artikel 3 der EU-Verordnung 1/2005 (z.B. Transportfähigkeit von Tieren, Zustand und Platz der Fahrzeuge, Qualifikation des Fahrers) sind zu beachten.
Wie lange ist die Zulassung als Transportunternehmer gültig?
Die Zulassungen sind maximal 5 Jahre gültig
Antrag Befähigungsnachweis
Zulassungsantrag
Erklärung Transportunternehmer???
