REGELUNGEN DER NEUEN LANDESVERORDNUNG ZUR EINDÄMMUNG DES CORONAVIRUS – AUFHEBUNG DER ALLGEMEINVERFÜGUNG DES RHEIN-PFALZ-KREISES


Die Einschränkungen der 12. Verordnung des Landes gelten seit Montag, 2. November 2020, bis einschließlich Montag, 30. November 2020. Diese Corona-Bekämpfungsverordnung hebt die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 26. Oktober 2020 auf.

Vorranging umfasst die Landesverordnung wieder strengere Kontaktbeschränkungen. Demnach werden Bürgerinnen und Bürger angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen aus dem eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (bis maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, sind nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke erlaubt.

Geschlossen sind außerdem Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Museen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt ist zudem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden.
Weiterhin sind Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen - nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Ferner sind Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen geschlossen.

Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sind unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet.
Schulen und Kindertagesstätten sollen je nach Infektionsgeschehen weiterhin geöffnet bleiben.

„Ich bedauere es sehr, dass die Maßnahmen auch Bereiche betreffen, die in den letzten Monaten viel investiert und umgesetzt haben, um den Hygienevorschriften gerecht zu werden“, betont Landrat Clemens Körner. „Aber wir müssen uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Wir müssen alles dafür tun, um unser gut aufgestelltes Gesundheitssystem stark zu halten und das Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu schützen und zu erhalten, um die steigende Zahl von Patienten versorgen zu können.“
Landrat Körner appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, auch die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) weiterhin einzuhalten und die Räume regelmäßig zu lüften.

Die Rechtsverordnung des Landes ist auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlicht und kann unter rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/coronavirus nachgelesen werden.