Im Folgenden erhalten Sie einige gewerberechtliche Informationen zu folgenden Anliegen:
Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen) sind die örtlichen Ordnungsämter Ihrer Stadt bzw. Gemeinde zuständig. Bei Fragen aus diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Gewerbean-/um-/Abmeldung
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