Förderverein

  • Leistungsbeschreibung

    Ohne Sie geht es nicht! Die Finanzierbarkeit des Breitenmusizierens und der Begabtenfindung im Rhein-Pfalz-Kreis benötigt Förderer. So trägt der Förderverein der Musikschule, der im Frühjahr 1994 gegründet wurde, durch ideelle und materielle Zuwendungen wohlwollend zu den musikpädagogischen Aufgaben bei – denn Musik ist ein wunderbares Kulturgut. Das Engagement des Fördervereins wirkt sich sowohl auf die Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten als auch auf die Anschaffung von Instrumenten, Noten und Musikutensilien positiv aus. Er unterstützt nationale und internationale Austauschveranstaltungen, um das Miteinander und das Zusammenspiel der Musikschüler über Grenzen hinweg zu fördern. Darüber hinaus soll die Kontaktpflege zu Ehemaligen, Eltern und Freunden nicht nur das Interesse an der Musikschule erhalten oder wecken, sondern auch zu einer Verbundenheit innerhalb und außerhalb der Musikschule führen.

    Der Förderverein ist gemeinnützig. Spenden und Mitgliedsbeiträge an den Verein sind steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt werden auf Wunsch ausgestellt. 


    Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind: 

    1. Vorsitzender: Clemens Körner  

    2. Vorsitzender: Manfred Gräf

    Schatzmeister:  Burkhard Laudenbach


    Weitere Vorstandsmitglieder sind: 

    Schriftführerin: Veronika Wloka            

    Beisitzerin:       Isabel Schneider                      

    Beisitzer:          Thomas Reiß

    Beisitzer:          Hans Schwitzgebel                   

                

    IBAN: DE98 5455 0010 0000 3550 08, BIC: LUHSDE6AXXX


    Aus der Satzung des Fördervereins der Musikschule: 


    Präambel:

    Die Trägerschaft der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis inklusive der Sicherstellung einer angemessenen Finanz-, Personal- und Sachausstattung für dieses Institut ist alleinige Aufgabe des Rhein-Pfalz-Kreises bzw. der öffentlichen Hand. Aufgabe des Vereins ist es nicht, den Rhein-Pfalz-Kreis von dieser Aufgabe zu entbinden oder auch nur Teilbereiche davon zu übernehmen. 


    Hier finden Sie die Beitrittserklärung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende