Klimaschutz

Klimaschutz im Rhein-Pfalz-Kreis

Das Ziel des Klimaschutzes ist es, Veränderungen des Klimas möglichst gering zu halten. Da die Treibhausgasemissionen dafür hauptsächlich verantwortlich sind, dass sich das Klima verändert, müssen diese gering gehalten und wo möglich, reduziert werden. Bei den Treibhausgasemissionen handelt es sich zum Beispiel um Abgase aus den Schornsteinen der Privathäuser und der öffentlichen Gebäude, der Industrie und dem Verkehr. Diese Abgase gelangen in die Umwelt. Dort verursachen Sie letztendlich über die Jahre hinweg betrachtet Veränderungen am Klima. Das spüren wir im Landkreis unter anderem an zunehmend häufiger stattfindendem starken Regen, starkem Wind und an heißeren Sommern. Um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, muss zum Beispiel der Landkreis mit seinen kreisangehörigen Gemeinden die Energieverbräuche und den Verkehr reduzieren oder andere, weniger die Umwelt belastende Arten der Wärme- und Stromerzeugung und der Fortbewegung finden und möglichst überall verwenden. Der Landkreis mit seinen Gemeinden muss dafür oft mit Bürgern, Unternehmen und weiteren Gruppen zusammenarbeiten. 

Im Gegensatz dazu hat die Klimawandelanpassung das Ziel, die bereits vorhandenen negativen Auswirkungen des Klimawandels möglichst abzumildern und/oder den Landkreis vor den Folgen weitestgehend zu schützen. Die Klimawandelanpassung kann man unter anderem auch als Vorsorge gegen Katastrophen und/oder Notfälle betrachten, die sich künftig durch den Klimawandel ergeben können. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Aufgaben zur Vorsorge für Extremwetterereignissen. Zu Extremwetterereignissen, die von Klimaveränderungen ausgelöst oder verstärkt werden können, gehören unter andrem Starkregen, Hochwasser, starke länger andauernden Hitze, Dürre und Kälte sowie extreme Winde. Beispiele zur Vorsorge können die Ausweisung und Vorbereitung bestimmter Flächen in einer Gemeinde sein, die gezielt bei Hochwasser überflutet werden, um wenigstens den überwiegenden und/oder wichtigeren Rest der Gemeinde schützen zu können. Auch die Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen oder die Aufklärung zum richtigen Verhalten bei starker länger andauernder Hitze sind nennenswerte Beispiele. 

Ein Klimaschutz- und/oder Klimawandelanpassungskonzept ist ein schriftlicher Plan mit Zielen und Aufgaben für Klimaschutz- und/oder Klimawandelanpassungsaktivitäten des Bundes, eines Bundeslandes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde. Die dortige Politik entscheidet über die Ziele und Aufgaben und beschließt deren Umsetzung durch die dortige Verwaltung. Sie beobachtet und steuert die Erfüllung der Aufgaben und die Erreichung der Ziele. Dazu ist eine wiederholte Information von Politik und Presse wichtig. Die Aufgaben werden von der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde selbst erledigt. Bei der Erstellung und Durchführung der Aufgaben aus dem Plan werden auch die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigt. Dabei helfen weitere Gruppen, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Vereine und Verbände aus verschiedenen Bereichen. Nicht immer ist vor Ort ein solches schriftliches Konzept und eine anschließende übergreifende Kontrolle notwendig. Viele Aufgaben können auch zusammen mit den ohnehin vom Landkreis und seinen Gemeinden zu erledigenden sonstigen Aufgaben (mit-) gedacht und erledigt werden. 

Ein Integriertes Klimaschutzkonzept legt für mehrere Themen wie zum Beispiel Energieversorgung, Verkehr, Müll, Abwasser, Wasser und Naturschutz Ziele und Aufgaben fest, die die Verwaltung durchführen soll. Ein Klimaschutzteilkonzept dagegen umfasst nur Ziele und Aufgaben für einen bestimmten Bereich. Ein Klimaschutzteilkonzept ist ein Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und muss zu diesem inhaltlich passen und darf ihm nicht widersprechen. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, zu unterschiedlichen Bereichen eigene voneinander losgelöste Konzepte zu erstellen. Diese dürfen sich untereinander nicht widersprechen. Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hat zum Beispiel neben einem übergeordneten Integrierten Klimaschutzkonzept auch ein Klimaschutzteilkonzept für seine eigenen Liegenschaften erstellt. In diesem werden der Verwaltung zum Beispiel bestimmte Aufgaben an den Schul- und Verwaltungsgebäuden, die dem Kreis gehören, empfohlen. Dazu gehören beispielsweise Dämmmaßnahmen der bereits vorhandenen Gebäude oder der Austausch von Heizungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Man kann einen solchen schriftlichen Umsetzungsplan, den man auch als sogenannten "Sanierungsfahrplan" bezeichnet, auch mit dem "Sanierungsfahrplan" eines Gebäudes einer Privatperson vergleichen. Solche Pläne werden in der Regel von bestimmten anerkannten Stellen erstellt und kosten Geld. Dort arbeiten bestimmte Experten, die diese erstellen (Energie-Effizienz-Experten (EEE)).

Konkret hat die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises am 20.07.2015 und 14.03.20216 Beschlüsse über die Umsetzung der beiden zuvor erstellten Klimaschutzkonzepte "Integriertes Klimaschutzkonzept" und "Klimaschutzteilkonzept Kreiseigene Liegenschaften" gefasst und zur Umsetzung und Berichterstattung gegenüber Verwaltung, Gremien und Öffentlichkeit einen zuständigen Kümmerer eingestellt. Während der Phase der Initiierung und Etablierung des Klimaschutzes als sogenannte "neue, teilweise abteilungsübergreifende Querschnittsaufgabe" innerhalb der Kreisverwaltung wurden diese Personalstelle sowie bestimmte förderfähige Sachkosten über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes in den sogenannten "Erst- und Anschlussvorhaben" über einen Gesamtzeitraum von knapp vier Jahren mitfinanziert (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). 

Die einzelnen Gemeinden und Städte - auch innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises - haben oftmals ihre eigenen Klimaschutzkonzepte. Damit diese sich nicht mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept des Rhein-Pfalz-Kreises widersprechen, wurde eine Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis geschlossen. Der Kümmerer der Kreisverwaltung steht zu den Themen "Energie" und "Klima" in regelmäßigem Austausch mit den jeweils zuständigen Kümmerern in den kreisangehörigen Gemeinden (kreisweites Netzwerktreffen "Energieforum") sowie mit den Nachbargemeinden und -Landkreisen (zum Beispiel über die Netzwerktreffen unterstützt von der Energieagentur oder der Verbraucherzentrale aus Rheinland-Pfalz (Energieagentur Rheinland-Pfalz (rlp.de),  Startseite | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (verbraucherzentrale-rlp.de)). Die Verbraucherzentrale berät zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger zu Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen. 


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Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum am Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.