Ansprechpartner für Fragen zum Thema Kreisrechtsausschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Fragen zum Thema Widerspruchsverfahren und Kreisrechtsausschuss beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses. Dort können Sie auch Widerspruch einlegen, Ihren Widerspruch zurücknehmen oder sich über den Stand Ihres anhängigen Widerspruchsverfahrens informieren.

    Sie erreichen die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses am besten Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

    Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir, mit der Ansprechpartnerin / dem Ansprechpartner eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.


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Zuständige Mitarbeitende