Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihren Widerspruch bei der Ausgangsbehörde, das heißt der Behörde, die den Bescheid erlassen hat einlegen. Sie können ihn auch bei der Widerspruchsbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis) einlegen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Özgür Güneysu
- Herr Torsten ZimmerAbteilungsleiter
