Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Pflege und Betreuung denkmalgeschützter Gebäude sowie die Wahrung des Denkmalpflegegedankens hat im Rhein-Pfalz-Kreis einen außerordentlich hohen Stellenwert.
Der Rhein-Pfalz-Kreis verfügt insgesamt über etwa 530 denkmalwürdige Objekte; davon sind bis zum Jahre 2001 etwa 300 Objekte unter Denkmalschutz gestellt worden.
Der Rhein-Pfalz-Kreis verfügt ferner über etwa 10 Denkmalzonen (zusammenhängende Denkmalensembles) sowie über die gleiche Zahl von Bodendenkmalzonen.
Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie gerne bei weiteren Fragen, wie zum Beispiel:
- Ist das in meinem Eigentum befindliche Gebäude oder das von mir zum Kauf beabsichtigte Gebäude als denkmalwürdig eingestuft oder besteht Denkmalschutz?
- Befindet sich mein Gebäude oder mein Grundstück bzw. das Gebäude oder Grundstück, das ich erwerben will, im Geltungsbereich einer Denkmalzone?
- Befindet sich mein Gebäude oder mein Baugrundstück im Geltungsbereich einer Bodendenkmalzone?
- Welche denkmalrechtlichen Hürden oder Auflagen habe ich zu erwarten, wenn ich die Absicht habe, mein denkmalgeschütztes Gebäude zu erweitern, in der Fassade anders zu gestalten oder im Gebäudeinneren umzubauen?
- Habe ich die Möglichkeiten, im Rahmen der Erhaltung und des Umbaues meines denkmalgeschützten Gebäudes Steuererleichterungen zu erhalten?
- Habe ich die Möglichkeit, im Falle einer Gestaltung oder eines Umbaues meines denkmalgeschützten Gebäudes, Landeszuschüsse oder Zuschüsse des Landesamtes für Denkmalpflege zu erhalten?
- Wer berät mich bei Bauabsichten meines denkmalgeschützten Gebäudes?
Hinweis:
Ohne Genehmigung oder Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde dürfen an denkmalgeschützten Objekten keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden.
