Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.
Verfahrensablauf
- Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisBitte beachten Sie, dass ebenfalls ein auf den neuen Namen ausgestellte Reisepass vorzulegen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 67,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 13,00 €Vorkasse: Neinfür die FiktionsbescheinigungRechtsgrundlage
