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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Kommunale Regelungen
Typisierung
5
