Es gibt zwei unterschiedliche Gruppen von Gleichstellungsbeauftragten:
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung (GemO / LKO) und Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltungen nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) .
Aufgaben und Themen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (VV 4.3.1 zu § 2 GemO Rhl-Pf):
- Förderung des Bewusstseinswandels für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft
- Abbau bestehender Benachteiligungen: Mitwirken, Unterstützen und Anregen von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen.
- Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Vermittlung von Hilfe und Unterstützung für ratsuchende Frauen in schwierigen Lebenslagen.
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung durch Aktionen, Veranstaltungen und Informationsmaterial
- Mehr Frauen in Politik und Parlamente sowie in Führungspositionen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen
- Mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern und dadurch Abbau der Altersarmut von Frauen.
- Mehr Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur
- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauenberatungsstellen, -initiativen und -verbänden
Aufgaben und Themen der Gleichstellungsbeauftragten der Verwaltungen (§ 23 Abs. 1 LGG):
- Förderung der Gleichstellung in der Verwaltung
- Mitwirkung bei Stellenbesetzungen und Personalentscheidungen
- Vermeidung von Diskriminierungen im Arbeitsalltag
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Mitwirkung bei der Beratung von Führungskräften und Mitarbeitenden in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit
- Sensibilisierung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Gleichstellung
- Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
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