
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die ASP ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Die Erkrankung endet für die Schweine fast immer tödlich. Für andere Tiere sowie den Menschen ist sie ungefährlich.
Zwar gab es im Rhein-Pfalz-Kreis sowie im gesamten Zuständigkeitsgebiet des Kreis-Veterinäramts bisher noch keinen bestätigten ASP-Fall. Durch bestätigte Fälle in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg mussten aber auch hier Sperrzonen mit verschiedenen Maßnahmen unter anderem für Jäger und Hundehalter errichtet werden. Die Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus - und damit auch unnötiges Tierleid und wirtschaftliche Schäden - verhindern.

- Die Sperrzone I (Pufferzone, orange) umfasst folgendes Gebiet:
- Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönnheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, die Stadt Frankenthal (Pfalz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II), Otterstadt, Waldsee, die Stadt Ludwigshafen am Rhein (sofern nicht Teil der Sperrzone II) sowie
- das Gebiet der Stadt Schifferstadt (im Westen an Grenze nach Böhl-Iggelheim das Gebiet nördlich der L454 bis zum Kurzgraben und dann dem Scheidegraben nach Süden folgend bis zur A 61 nach Süden folgend bis zum Staudamm Rehbach/ Neugraben. Dann dem Neugraben nach Südosten folgend der bebauten Grenze von Schifferstadt entlang bis zur Waldseer Straße im Osten folgend. Entlang der Waldseer Straße nach Osten bis zur südlichen Grenze des Kiesabgrabungsgebietes (Flurbezeichnung Heuplatte) folgend bis zum Ranschgraben. Dem Ranschgraben nach Nordosten folgend bis zur Gemeindegrenze Neuhofen)
- und das Gebiet der Stadt Speyer (nördlich der AB61, sowie das Teichgebiet südlich der AB61, westlich begrenzt durch Spitzenreiherhofgraben und Franzosengraben, einschließlich Steinhäuserwühlsee, Wammsee und Kläranlage der Stadt Speyer).
- Die Sperrzone II (Infizierte Zone, gelb): Das Gebiet umfasst Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal sowie die östlich davon gelegenen Freiflächen des Stadtgebietes, sowie die Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim.
Was gilt in den Sperrzonen?
In der Sperrzone I (Pufferzone) betreffen die Maßnahmen die Jagd und landwirtschaftliche Unternehmen.
In der Sperrzone II (Infizierte Zone) werden unter anderem auch Vorgaben für die allgemeine Bevölkerung aufgeführt (siehe unten).
Die genauen Anordnungen sind in den Allgemeinverfügungen zu finden.
Wie verhalte ich mich richtig in der Sperrzone II?
- Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
- Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.
- Sofern Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
- Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden
- Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden.










