Aktuelles
Tag der Organspende am 7. Juni 2025
Aufklärung zur Organ- und Gewebespende
Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig“ engagieren sich verschiedene Selbsthilfe- und Patientenverbände, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), um das Bewusstsein für das Thema Organspende in der Bevölkerung zu schärfen und vor allem, um Organspenderinnen und -spendern zu danken.
Organ – und Gewebespende: Ein Überblick
Organ- und Gewebespende bezeichnet die freiwillige Spende von Organen oder Gewebe, um Menschen zu helfen, die durch Krankheit oder Verletzung lebenswichtige Funktionen verloren haben. In der Regel erfolgt die Spende nach dem Tod des Spenders, wenn dieser sich zu Lebzeiten ausdrücklich dazu entschieden hat oder die Angehörigen einer Spende zustimmen. Diese Art von Spende wird auch postmortale Spende genannt.
Außerdem gibt es auch die Lebendspende, bei der Organ oder Gewebe gespendet wird, dass nicht zwingend zum Überleben erforderlich ist. Hier kann beispielsweise ein enger Angehöriger eine seiner Nieren spenden oder ein Teil der Leber.
Welche Organe können gespendet werden?
- Lunge
- Herz
- Leber
- Bauchspeicheldrüse
- Nieren
- Darm
Welches Gewebe kann gespendet werden (Beispiele)?
- Hornhaut der Augen
- Herzklappen
- Haut Blutgefäße
- Sehnen
- Knochengewebe
Warum ist Aufklärung so wichtig?
Die Organ- und Gewebespende kann Leben retten oder die Lebensqualität einer schwerkranken Person verbessern. Dabei gibt es in Deutschland weitaus mehr Menschen, die ein Organ benötigen, als zur Verfügung stehen: Laut der Bundesregierung standen im Jahr 2024 (Stichtag 31.12.2024) über 8.500 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Besonders lange warten Menschen auf eine Nierentransplantation.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sowie deren Dokumentation sind entscheidend für eine zügige Suche nach geeigneten Spenderorganen. Um die Bevölkerung bei dieser wichtigen Entscheidung zu unterstützen und die Bereitschaft zur Spende zu fördern, ist umfassende Information erforderlich.
Der Tag der Organspende ist ein jährlicher Aktionstag, der dazu dient, das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende zu schärfen und die Bevölkerung über die Möglichkeiten und Herausforderungen der Organspende zu informieren. Er findet in Deutschland seit 1983 am ersten Samstag im Juni statt.
Voraussetzungen für eine Organspende
Voraussetzungen für eine Organspende nach dem Tod (postmortal)
- Einwilligung zur Spende: Die Einwilligung kann schriftlich durch einen Organspendeausweis, den Eintrag im Organspende-Register (bereitgestellt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM) oder in einer Patientenverfügung vorliegen. Falls keine schriftliche Einwilligung vorliegt, entscheiden die nächsten Angehörigen im Sinne des vermuteten Willens des Verstorbenen.
- Festgestellter Hirntod als medizinische Voraussetzung: Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion muss eindeutig festgestellt worden sein.
- Gesundheitlicher Zustand: Akute schwere Infektionen, bestimmte Krebserkrankungen oder eine unbehandelte HIV-Infektion können eine Spende ausschließen
- Es gibt keine feste Altersgrenze – entscheidend ist der Zustand der Organe.
Voraussetzungen für eine Lebendorganspende
- Die freiwillige, informierte Zustimmung des Spenders
- Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit des Spenders
- Enge persönliche Beziehung zum Empfänger (z. B. Verwandte, Ehepartner, Lebenspartner).
- Psychologische und medizinische Eignung: Keine gesundheitlichen Risiken, die die Spende unzumutbar machen würden.
- Unabhängige Prüfung durch eine Ethikkommission (in Deutschland verpflichtend)
Zulässige Organe zur Lebendorganspende sind Teile der Leber, eine Niere oder seltener Teile der Lunge.
Voraussetzungen für eine Gewebespende
Auch bei der Gewebespende ist eine Spende nach dem Tod (postmortal) oder eine Lebendspende möglich.
Voraussetzungen für eine Gewebespende nach dem Tod (postmortal)
- Der Tod muss ärztlich festgestellt sein (Hirntod ist nicht zwingend)
- Zustimmung zur Spende durch Spender oder Angehörige
- Zeitfenster nach dem Tod: Gewebe kann auch noch Stunden nach dem Herzstillstand entnommen werden (anders als bei Organen)
Mögliche Gewebearten zur Spende sind u.a. Hornhaut, Herzklappen, Knochen, Haut, Blutgefäße, Sehnen.
Voraussetzungen für eine Lebend-Gewebespende
Information zur Lebend-Gewebespende erhalten Sie hier.

Das Organspende-Register
Mehr Informationen zum Eintrag ins Organspende-Register

Tag der Organspende
Mehr Informationen auf der offiziellen Webseite

FAQ zur Organspende
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Organspende