Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Notwendigkeit der Schwangerschaftskonfliktberatung ergibt sich aus dem gesetzlichen Schutzkonzept des § 218a StGB, wonach ein Schwangerschaftsabbruch nur dann straffrei bleibt, wenn die Schwangere eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle nachweist.
Inhaltlich dient sie dazu, der Frau ergebnisoffene Unterstützung in einer Krisensituation zu bieten, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen und gleichzeitig ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Durchgeführt wird diese Beratung bundesweit bei staatlich anerkannten Stellen wie etwa pro familia, der Diakonie oder der AWO, die nach dem Gespräch die notwendige Beratungsbescheinigung ausstellen.
