Grund für die Verlängerung ist die unverändert sehr dynamische Seuchenlage im Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde. Ende Oktober war zunächst bei einer toten Kanadagans in Bobenheim-Roxheim der hochpathogene Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Zwischenzeitlich wurde das Virus außerdem bei einem toten Höckerschwan in Frankenthal und zuletzt bei einer Kanadagans in Altrip bestätigt.
Die Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) ist rechtlich bindend und bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung sind hier abrufbar.

