Vogelgrippe: Aufstallpflicht läuft aus – Veterinärbehörde ruft weiterhin zur Vorsicht auf


Die Aufstallpflicht war am 12. November mittels tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung erlassen und danach zweimal verlängert worden. Nun hat sich die Seuchenlage geändert: Der Zugvogelstrom ist mittlerweile beendet und im Zuständigkeitsgebiet der Behörde hat es seit Mitte Dezember keine bestätigten Vogelgrippe-Fälle mit dem hochpathogenen Erreger H5N1 bei toten Wildvögeln mehr gegeben. 

Das Veterinäramt ruft die Tierhalterinnen und -halter trotz dieser Entwicklung weiterhin zur Vorsicht auf. Insbesondere die gemeinsame Benutzung von Wasserflächen von Wild- und Nutzgeflügel müssen Tierhalter unbedingt vermeiden, da dies schnell zu Geflügelpest-Ausbrüchen führen kann: Geflügel sollte nicht unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden und auch sonst dürfen Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen und Tränken der gehaltenen Tiere haben. Wassergeflügel darf zudem keinen Zugang zu Gewässern haben, auf denen Wildenten, Wildgänse und Schwäne rasten. 

Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und entsprechende Funde umgehend dem Veterinäramt unter veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind hiervon ausgenommen.