Das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde umfasst neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die neue Allgemeinverfügung ist prophylaktischer Natur und soll verhindern, dass im Zuge der aktuell beginnenden Bienenwanderungen die Bienenseuche in das Zuständigkeitsgebiet gelangt.
Die Allgemeinverfügungen zur AFP nach der amtlichen Feststellung der Bienenseuche im Landkreis Bad Dürkheim und der Gemeinde Maxdorf aus dem Jahr 2025 bleiben weiterhin gültig. Unter anderem dürfen in die darin festgelegten Sperrzonen auch weiterhin keine Bienenvölker oder Bienen verbracht werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie unter diesem Link, die früheren finden Sie hier und hier.
Hintergrund:
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung und befällt ausschließlich Honigbienen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Auch vom Verzehr des Honigs geht keine Gefahr für den Menschen aus. Nähere Informationen zur Krankheit sind beim Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden (Amerikanische Faulbrut | Friedrich-Loeffler-Institut).

