Tipps für Hundeadoption aus dem Ausland

Vorsicht vor illegalem Hundehandel!


Worauf muss ich achten, wenn ich einen Hund aus dem Ausland adoptieren möchte? 

  • Achten Sie eine auf einen seriösen Anbieter. Eine seriöse Vermittlung sollte dann gegeben sein, wenn Tierschutzorganisationen mit Sitz in Deutschland Hunde anbieten, die eine für den Import erforderliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ihrer zuständigen Veterinärbehörde vorweisen können und im Idealfall mit sachkundigen Pflegestellen zusammenarbeiten. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, den Hund in Ruhe persönlich kennenzulernen und von den Betreuern zu erfahren, welche individuellen Eigenschaften Ihr neuer Wegbegleiter aufweist und ob diese mit Ihren Vorstellungen und Lebensumständen kompatibel sind. Sollte es nach einer Aufnahme zu Komplikationen kommen, so bietet eine seriöse Tierschutzorganisation Rücknahmeoptionen für den Hund an.
     
  • Finger weg bei fehlenden Informationen: Vermeiden Sie Direktimporte von Hunden aus dem Ausland, deren genauen Herkunftsort oder Tierheim Sie nicht selbst auf Seriosität überprüfen können.

  • Rasse im Blick behalten: Auch wenn der Welpe ihr Herz erweicht – achten Sie bei Ihrer Wahl auf die Rasse des Hundes und fragen Sie bei Bedarf nach. Viele Auslandshunde haben Anteile von Herdenschutzhunden, die sehr anspruchsvoll sein können und aufgrund besonderer Eigenschaften nur an erfahrene Hundehalter und nicht in jede Wohnung vermittelt werden sollten. Auch Hunde mit rassebedingt ausgeprägtem Jagdtrieb erfordern besondere Vorsicht und Vorerfahrung.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Selbst, wenn Ihnen gesagt wird, dass der Hund sonst „wieder zurückgeschickt oder gar eingeschläfert“ werden würde: Prüfen Sie im Vorfeld und in Ruhe, ob das Tier zu Ihnen und Ihrer Familie passt. Schließlich könnte Ihr neuer Wegbegleiter bis zu 15 Jahre bei Ihnen verbringen.
     
  • Fachgerechte Übergabe: Die Übergabe eines Hundes aus dem Transportfahrzeug auf einem nicht umzäunten Gelände oder gar auf einem Rastplatz ist nicht nur unseriös, sondern auch lebensgefährlich für das Tier
     
  • Vorsicht bei „Angsthunden“: Nehmen Sie Abstand von Hunden, die sehr ängstlich erscheinen und die offensichtlich nicht an Menschen gewöhnt sind. Ein Großteil dieser Hunde wurde in der sensiblen Entwicklungsphase seines Lebens nicht ausreichend an Menschen gewöhnt (Straßenhunde ohne oder mit negativem menschlichem Kontakt). Dies kann später nicht mehr nachgeholt werden und führt häufig zu schwerwiegenden lebenslangen Verhaltensstörungen, die dem „Angsthund“ in unserem Alltag (Autos, fremde Menschen, laute Geräusche) schwere Leiden zufügen. Ein entspanntes Zusammenleben mit Menschen in einer Familie ist dann unmöglich. Die Aufnahme eines solchen Hundes ist oft lieb gemeint, bedeutet für den Hund jedoch ein qualvolles Leben in Stress und Angst.
     
  • Sichere Gewöhnung an die neue Umgebung: Sichern Sie Ihren neuen Mitbewohner beim Spaziergang mindestens sechs Monate mit einem Sicherheitsgeschirr, damit er sich nicht aus dem Geschirr oder gar dem Halsband herauswinden und davonlaufen kann.

 

Besonderheiten im Hinblick auf Tollwut und weitere übertragbare Krankheiten

Während Deutschland seit 2008 den Status „tollwutfrei“ innehat, kommt die Tollwut in vielen osteuropäischen Ländern und Drittländern nach wie vor bei Wild- und Haustieren vor. Es ist daher besonders wichtig, nur Hunde von seriösen Organisationen zu adoptieren, bei denen von tatsächlich stattgefundenen Impfungen und plausiblen Eintragungen im Impfpass ausgegangen werden kann. Bedenken Sie stets, dass es sich hier um eine auf Menschen übertragbare Erkrankung handelt, die nach einer Infektion tödlich endet. 

  • Achten Sie auf die Vollständigkeit der nötigen Papiere: Ein legal importierter Hund aus dem europäischen Ausland verfügt über einen blauen EU-Heimtierausweis: Dieser enthält die vollständigen Halterdaten und Daten des Hundes, dessen Chipnummer sowie eine eingetragene Tollwutimpfung und Bestätigung einer klinischen Untersuchung im Herkunftsland. Hunde aus Drittländern müssen darüber hinaus einen sogenannten Tollwut-Antikörpertiter-Nachweis mitführen, der den ausreichenden Tollwutimpfstatus des Hundes attestiert. Außerdem muss im Herkunftsland eine „TRACES-Meldung“ in einem hierfür vorgesehenen Online-Meldesystem für das internationale Verbringen des Hundes abgesetzt werden. Diese Meldung informiert Ihre zuständige Behörde über die bevorstehende Ankunft Ihres Hundes.
     
  • Alter des Hundes: Hundewelpen können frühestens mit zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft und mit 15 Wochen Lebensalter legal aus dem Ausland eingeführt werden. Die Vermittlung jüngerer Tiere ist illegal und kann zu schwerwiegenden Problemen führen.

  • Weitere Krankheiten prüfen: Neben Tollwut sollten Hunde bei Importen aus Mittelmeerländern auf die sogenannten „Mittelmeerkrankheiten“ getestet werden. Dazu zählen etwa Staupe und Parvovirose: Diese Erkrankungen treten in Deutschland aufgrund regelmäßiger Impfungen kaum noch auf, können jedoch bei illegal eingeführten Hunden immer noch schwerwiegende und häufig tödlich verlaufende Infektionen verursachen. Entsprechende Tests bzw. Nachweise können bei seriösen Vermittlungen erwartet werden.
     
  • Impfschutz aktuell halten: Achten Sie auf einen regelmäßigen Impfschutz Ihres Hundes nach Vorgaben Ihres Tierarztes und des Impfstoffherstellers, um bei Kontakt mit seuchenkranken Tieren ausreichend gewappnet zu sein.

 

Sie sind unsicher oder überfordert mit der Überprüfung der Reise- und Impfschutz-Dokumente – Was können Sie nun tun? 

Stellen Sie den Hund zusammen mit dem Impfpass und den Ihnen vorliegenden Papieren bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt vor: Diese prüfen, ob die Impfpapiere, die Chipnummer und das Alter des Hundes plausibel und nachvollziehbar sind, und können gleichzeitig den Hund auf mögliche Krankheitsanzeichen untersuchen. Bewahren Sie die Vermittlungsanzeige (am besten mit Hilfe von Screenshots) sowie Kontaktdaten der Tierschutzorganisation und Chatverläufe mit den Vermittlern des Hundes auf.