„Die Förderung der Schulsozialarbeit ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Wir freuen uns daher sehr über die Vereinbarung“, betont Landrat Knörr: „Angesichts der wachsenden sozialen Herausforderungen an allen Schulen sind die Schulträger aber auch weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Das Land muss hierfür flächendeckende Lösungen auf den Weg bringen.“
„Es ist unerlässlich, dass Schulsozialarbeit vom Land an allen Schulen gefördert wird“, ergänzt die Kreisbeigeordnete Staßen. „Nur so können wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Schulen sicherstellen und gleichzeitig dafür sorgen, dass jedes Kind die Chance und notwendige Unterstützung erhält, um sein volles Potenzial zu entfalten.“
Die Förderungsvereinbarung entstand auf Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Förderung von Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz“. Dabei ist der Kreis für die Antragstellung der Förderung beim Land zuständig. Für das Jahr 2026 wurde die Förderung bereits bewilligt und ist auf eine 0,5-Stelle je Grundschulstandort begrenzt.
Die Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot und gehört zum Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Sie unterstützt die Schule bei ihrem Bildungsauftrag und arbeitet dabei mit dem Lehrerkollegium zusammen, bietet Beratungen an und ist auch in der Klasse mit Gesprächen bei aktuellen Anlässen präsent. So soll unter anderem die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt, aber auch Konflikte gelöst und die Klassengemeinschaft gestärkt werden. Die Schulsozialarbeit kooperiert mit zahlreichen anderen Stellen – wie etwa Vereinen, Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen – und ist zudem eng an das Jugendamt angebunden.


