Der Hund war Ende Januar operiert worden und zeigte nach der Narkose neurologische Auffälligkeiten, die sich nach der Entlassung aus der Tierklinik fortsetzten. In Absprache mit dem Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises kam das Tier daraufhin noch am gleichen Tag in die Quarantänestation eines Tierheims in der Region, wo es in der darauffolgenden Nacht verstarb. Bei anschließenden Untersuchungen auf verschiedene Viruserkrankungen wurde schließlich der Tollwut-Erreger nachgewiesen.
Der Hund stammt aus Russland und wurde über eine Internetplattform von einer russischen Organisation erworben. Er wurde mit anderen Hunden und Katzen transportiert, welche neben Deutschland für Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt waren. In das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde kamen aus diesem Transport keine weiteren Tiere.
Die für die Überführung erforderlichen Papiere – nach denen der Hund gegen Tollwut geimpft war – sowie der implantierte Chip waren nicht zu beanstanden. Im Nachhinein besteht der Verdacht, dass das Alter des Tieres nicht korrekt angegeben wurde, dem Tier andere Papiere zugeordnet wurden und es demnach nicht gegen Tollwut geimpft war.
Über das Schnellwarnsystem des Bundes und der Länder wurden alle Veterinärämter, in deren Zuständigkeitsgebiet die Tiere aus dem Transport gingen, informiert. Sowohl das Gesundheits- als auch das Veterinäramt der Kreisverwaltung informierten zudem umgehend sämtliche betroffenen Behörden, Einrichtungen sowie das Umweltministerium und arbeiteten mit ihnen eng abgestimmt zusammen. Alle maßgeblichen Kontakte zu anderen Personen und Tieren wurden ermittelt, bei Bedarf wurde zu einer Tollwutimpfung geraten.
Für andere Tiere im Zuständigkeitsgebiet besteht nach bisherigen Erkenntnissen derzeit keine Gefahr. Die Veterinärbehörde rät nach wie vor allen Haltern von Hunden und Freigänger-Katzen zur Tollwutimpfung. Im Tierreiseverkehr ist die Tollwutimpfung verpflichtend.

