Aktuelles




TAGESAKTUELLE INFO

Folgende Abfuhrtermine konnten nicht oder nicht vollständig stattfinden. Bitte lassen Sie Ihren Behälter / Wertstoffsäcke stehen. In der Regel erfolgt die Abfuhr am darauf folgenden Tag.


AbfuhrterminNachholterminAbfallfraktion
Fußgönheim09.01.202610.01.2026BIO-Müll
Maxdorf09.01.202610.01.2026BIO-Müll
Otterstadt09.01.202610.01.2026BIO-Müll
Lambsheim08.01.202610.01.2026BIO-Müll
Heuchelheim08.01.202610.01.2026BIO-Müll
Schifferstadt Bezirk I-III09.01.202610.01.2026Restmüll


Neue Öffnungszeiten des Service-Center ab 01. Januar:


Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Neue Abgabemöglichkeit für Alttextilien auf den Wertstoffhöfen


Ab dem 01. Januar 2026 startet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises ein neues Angebot zur Alttextilsammlung. Für die Sammlung von Alttextilien stehen neben den Sammelcontainern von privaten Betreibern zukünftig auch Altkleidercontainer auf verschiedenen Wertstoffhöfen zur Verfügung.

Über die Container soll nur verwertbare Kleidung, Bettwäsche, Gardinen etc. gegeben werden. Idealerweise kommen die Alttextilien zunächst in die Waschmaschine. So tragen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass ihre gebrauchten Alttextilien auch wirklich weiterhin genutzt werden und kein Schmutz in die Alttextilcontainer gerät. Nicht verwertbare Alttextilien sind über den Restmüll zu entsorgen.

So gelten grundsätzlich folgende Punkte:

• Wiederverwendbare, saubere sowie zerschlissene Kleidung soll in den im Kreis vorgesehenen Altkleidercontainer abgegeben werden.

• Stark verschmutzte, abgenutzte oder Textilien mit starken Gerüchen können weiterhin in die Restmülltonne              geworfen werden.

Was gehört in die Alttextilcontainer?

Alttextilien, die angenommen werden:

    ➢Saubere Kleidung, Schuhe, Gardinen, Bettwäsche etc.

    ➢Zerschlissene Alttextilien (z.B. leichte Risse)

Alttextilien, die nicht angenommen werden:

    ➢Verschmutzungen wie sichtbare Erde, Schlamm oder ähnliche Verunreinigungen

    ➢starke abgenutzte Kleidung

    ➢Textilabfälle mit elektronischen Komponenten (z.B. Schuhe/Kleidungsstücke mit Leuchtfunktionen)

    ➢starke Gerüche: z.B. unangenehme Gerüche wie Schweiß oder Rauch.

    ➢Flecken: z.B. Öl, Lebensmittel oder andere hartnäckige Flecken.

Übersicht der Alttextilcontainer im Rhein-Pfalz-Kreis:

GemeindeAnschrift/Lage
Bobenheim-RoxheimBauhofgelände, Industriestraße 12
SchifferstadtAuf dem Gelände der Kreisbauschuttdeponie, An der L454 / Kreuzung Langgasse
Dannstadt-SchauernheimBauhofgelände, Am Rathausplatz
Lambsheim Am Holzacker (Neuweide)
HeßheimNeben Süd-Müll-Betriebsgelände
Willersinnstr. 1
MaxdorfAm Kreishallenbad Heideweg / Vor dem Pfingstberg
AltripHinter dem Bauhofgelände, Am Waldpark 6
NeuhofenGelände im Außenbereich, Bachstadenweg
WaldseeBauhofgelände, In den Fährgarten 14

Sammlung ausgedienter Weihnachtsbäume 2026


Im Rhein-Pfalz-Kreis werden im Januar 2026 ausgediente Weihnachtsbäume durch Ortsvereine eingesammelt. Die Vereine erhoffen sich mit der Christbaumsammlung eine zusätzliche Einnahme durch Spenden in der Vereinskasse.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises übernimmt die Bereitstellung von Sammelcontainern und die Verwertung der Bäume bei der Kompostanlage in Mutterstadt.
Der bereitgestellte Christbaum muss abgeschmückt, also ohne Lametta, Kunstschnee und anderen Dekorationen zu den Sammelterminen bereitgestellt werden.

Alle Weihnachtsbäume, die zum Sammeltermin nicht bereitstanden, können am örtlichen Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine nachträgliche Sammlung der Weihnachtsbäume ist nicht vorgesehen.
In den Gemeinden, in denen keine Sammlung durch die örtlichen Vereine angeboten wird, können die abgeschmückten Weihnachtsbäume beim Wertstoffhof abgegeben werden.

SammelgebietTermin
Altrip10.01.2026
Assenheim10.01.2026
Beindersheim10.01.2026
Birkenheide10.01.2026
Bobenheim-Roxheim17.01.2026
Böhl17.01.2026
Dannstadt-Schauernheim10.01.2026
Dudenhofen10.01.2026
Fußgönheim10.01.2026
Großniedesheim10.01.2026
Hanhofen10.01.2026
Harthausen10.01.2026
Heßheim10.01.2026
Heuchelheim10.01.2026
Hochdorf10.01.2026
Iggelheim17.01.2026
Kleinniedesheim17.01.2026
Lambsheim10.01.2026
Limburgerhof10.01.2026
Maxdorf10.01.2026
Mutterstadt10.01.2026
Neuhofen10.01.2026
Otterstadt10.01.2026
Rödersheim-Gronau10.01.2026
Römerberg-Berghausen10.01.2026
Römerberg-Heiligenstein10.01.2026
Römerberg-Mechtersheim17.01.2026
Schifferstadt17.01.2026
Waldsee10.01.2026

Tipps für die Biotonne im Winter


Fallen die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, ziehen sich die Abfälle in der Biotonne zusammen und kleben häufig am Boden fest. Um sicherzustellen, dass die Biotonne sich im Winter vollständig entleeren lässt, sind die nachstehenden Tipps hilfreich:

• Biomülltonne an einem winterfesten Ort aufstellen, um diese vor direkter Kälte und Wind zu schützen.

• Papiertücher, Eierkartons oder zerknülltes Zeitungspapier zwischen den Bioabfall binden Feuchtigkeit.

• Deckel stets verschlossen halten, damit keine Feuchtigkeit eindringt.

• Keinen nassen Laub oder feuchte Gartenabfälle hinzufügen.

• Die Biotonne erst kurz vor der Abholung nach draußen stellen.

• Regelmäßige Entleerung der Biotonne, um das Festfrieren der Abfälle zu vermeiden.

• Den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier auslegen, um die Feuchtigkeit aufzusaugen.

Abfallgebühren ab 2026

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 01.01.2026 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Nachdem die zum 01.01.2023 geänderte Satzung evaluiert wurde, werden die Abfallgebühren zum 01.01.2026 erneut angepasst und bleiben für die nächsten 3 Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden dabei immer wieder durch die insgesamt recht niedrigen Gebühren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Eine Übersicht der Abfallgebühren im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier:

ABFALLGEBÜHRENÜBERSICHT

Informationen zum Abfallkalender / Abfuhrtermine 2026 Online


Der neue Abfallkalender 2026 in Papierform, für die Ortsgemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, werden über die Amtsblätter / dem Wochenblatt in der KW 50 verteilt. 


Die Abfuhrtermine für 2026 und die Druckversion der Abfallkalender 2026 für den Rhein-Pfalz-Kreis stehen ab sofort in der Abfall-App bzw. auf unserer Website zur Verfügung. 



FEHLBEFÜLLTE BIOTONNE


Informationen rund um das ab Juli relevante Thema "Fehlbefüllte Biotonne" finden Sie ab sofort in der Navigation unter dem neu eingerichteten Button "Fehlbefüllte Biotonne".


Nur Verwertbares darf in die Bauschutt-Container

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden. Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten. Eine neue Rechtsvorschrift, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sorgt hierbei ab August 2023 für schärfere Qualitäts­kontrollen des Materials und bringt auch auf den Wertstoffhöfen eine genauere und striktere Kontrolle des angelieferten Bauschutts mit sich. 
Aufgrund aktueller Bestimmungen weist der EBA darauf hin, dass Mörtel und Putz gemäß der Abfallfibel                (Stand: Februar 2019) nicht mehr als Mineralischer Bauschutt betrachtet werden.

Regelmäßig landen Sand und Erde, Kehricht oder Ytong-Steine unbemerkt in den Bauschutt-Containern. Diese Materialien sind "nicht verwertbare Bau-Restabfälle", die aufwendig aussortiert und kostspielig entsorgt werden müssen. Das ist extrem unwirtschaftlich und zudem umweltschädlich.

Ursache für dieses Problem ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Häufig wird angenommen, dass die Bauschutt-Container auf den Wertstoffhöfen zur Entsorgung von gemischten Bauabfällen, wie sie bei Renovierungen anfallen, dienen würden. Es ist jedoch so, dass in den Bauschutt-Containern schon immer nur brauchbares Einsatzmaterial für die Bauschutt-Verwertungsanlage auf der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt gesammelt wird. Ziel ist es, dort hochwertigen und vermarktungsfähigen Recycling-Schotter herzustellen.

Das Aufsichtspersonal ist deswegen angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschutt­gemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.

 
Wertstoffe, die angenommen werden:

  • Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel, Kalksandsteine
  • Betonbauteile (max. 50 cm) und -bruch
  • Pflastersteine, Gehwegplatten, Knochensteine
  • Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
  • Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)
  • Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta

 
Störstoffe, die nicht angenommen werden:

  • Bauschutt, der mit Störstoffen oder Anhaftungen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.
  • Sackware: Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!)
  • Leichtbaustoffe: z.B. Porenbeton bzw. Gas- und Leichtbetonsteine (Ytong/Bims/Blähton)
  • Hartfaserplatten aller Art: z.B. Eternit, Asbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen, Heraklith
  • Gipsbaustoffe: z.B. Gipsplatten, Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell), Stuckreste
  • Speichersteine: z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine
  • Sand, Erdaushub, Mutterboden
  • Straßenaufbruch, Asphalt
  • Mörtel, Putz

 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eba-rpk.de oder unter der 0621 / 5909 - 5180.



Entsorgungstipps für die Biotonne im Sommer

Sommerliche Temperaturen beschleunigen alle natürlichen Vorgänge, so auch die biologischen Abbauvorgänge in den Abfallbehältern. Um die Geruchs- und Madenbildung zu minimieren, empfehlen wir folgende Vorgehensweise für die Bioabfallsammlung:

Vorsortieren und verpacken
Es empfiehlt sich, die Bioabfälle bereits in der Küche getrennt zu sammeln. Hierfür kann man z.B. einen kleinen 5- oder 10-Liter-Eimer mit Zeitungspapier ausschlagen. Die im Handel erhältlichen Papier-Biobeutel sind einfacher in der Handhabung und ebenfalls gut geeignet. Papiertaschentücher sowie Küchenpapier können zwischen die Bioabfälle gemischt werden und verhindern so ein Durchweichen der Papierumhüllung.

Wenig Feuchtigkeit, viel Papier
Wickeln Sie Ihre Bioabfälle vor der Entsorgung in Zeitungspapier ein. Das hält Fliegen fern, nimmt Feuchtigkeit auf und schützt Ihre Tonne vor größeren Verschmutzungen. Bringen Sie Zeitungspapier, Heckenschnitt oder Pappe als Zwischenlagen und Bodenbelag in die Biotonne ein. Dadurch kommt Luft zwischen die Bioabfälle, was unerwünschte Fäulnisprozesse unterbindet.

Im Sommer 14-tägig leeren, um übermäßigen Madenbefall zu vermeiden
In heißen Sommermonaten ist es ratsam, die Biotonne 14-tägig leeren zu lassen, auch wenn sie nicht ganz gefüllt ist. Im Winter können evtl. Leerungen eingespart werden. Bei akutem Madenbefall kann Gesteinsmehl (Raiffeisen, Baumarkt, Gartencenter) großzügig auf die Bioabfälle gestreut werden. Das trocknet die Maden aus und ist ansonsten unschädlich.

Geschützter Standort
Im Sommer sollte die Biotonne idealerweise an einem schattigen, möglichst kühlen Ort stehen. Niedrige Temperaturen verlangsamen die Zersetzung des Bioabfalls in der Tonne und verringern die Geruchsbildung. Im Winter ist ein wettergeschützter Standplatz geeignet.

Deckel bitte schließen
Halten Sie den Behälter stets geschlossen. So bleiben Gerüche in der Tonne und Fliegen draußen.

Gelegentlich reinigen
Die Tonne sollte regelmäßig gereinigt werden. Das Ausspritzen mit dem Wasserschlauch reicht meist. Lassen Sie die Tonne vor dem nächsten Befüllen vollständig austrocknen. Bei Bedarf bieten auch private Dienstleister eine Behälterreinigung an (www.multiwash.net).

Locker befüllen
Damit die Biotonne bei der Abfuhr leer werden kann, müssen die Bioabfälle locker und schüttbar im Behälter bereitstehen. Ein Verdichten der Abfälle, Nässe sowie zu lange Standzeiten sind zu vermeiden, weil hierdurch verkeilte oder verklebte Abfälle im Behälter zurückbleiben können. Auf dem Behälterboden aufgebrachte Eierkartons, Pappe oder Heckenschnitt begünstigen eine vollständige Entleerung.

Keine Kunststoffe!
Bitte verwenden Sie auf keinen Fall Kunststoffbeutel, da diese im Kompostwerk nicht zersetzt werden und den Kompost dadurch verunreinigen. Bitte stattdessen Papierbeutel verwenden.
Auch als "kompostierbar", "verrottbar" oder "zersetzbar" beworbene Produkte wie kaffeekapseln oder Einweggeschirr gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.


Die neue "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis"

Startseite der Abfall-App

Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!

Die App bietet eine kostenlose und einfache Möglichkeit über die Abfuhrtermine sowie über aktuelle Informationen des EBA auf dem Laufenden zu bleiben. Im Abfall-ABC finden Sie schnell den richtigen Entsorgungsweg für eine Vielzahl von Abfällen.

Die App dient ergänzend zu unserer umfangreichen Homepage als schneller und bürgernaher Informationsweg in den meisten Belangen der Abfallentsorgung. 

Über eine individuell anpassbare Funktion weist die App dabei zum gewünschten Zeitpunkt auf die anstehende Abfuhr hin.

Bei kurzfristigen Störungen bei der Abfuhr können die Nutzer mit Hilfe von Push-Nachrichten über die Störung informiert werden. So erfahren Sie im günstigsten Fall bereits vor dem Abfuhrtermin von einer möglichen Störung.

Der EBA möchte mit dem neuen Angebot nicht nur den Bürger-Service, sondern auch das Kreislaufwirtschaftssystem verbessern.

Downloaden Sie die Abfall-App direkt in Ihrem AppStore, zu finden unter dem Namen "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis" oder scannen Sie den folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone. Wenn Sie diese Seite mit dem Smartphone besuchen, können Sie den QR-Code ebenso antippen, um zum App-Store zu gelangen.



Abfälle für die Sperrabfallabfuhr

Aus gegebenem Anlass möchte der EBA darauf hinweisen, dass bei der Sperrabfallabfuhr nur dafür zulässige Abfälle mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die korrekten Entsorgungswege Ihrer Abfälle und stellen Sie nur dem Sperrabfall zugehörige Gegenstände zur Abfuhr bereit.

Zum Sperrmüll gehört grundsätzlich nur bewegliches Wohnungsinventar, das zu sperrig für den Restabfallbehälter oder Zusatzabfallsäcke ist. Dies sind zum Beispiel Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall und sonstige Restabfälle wie Matratzen, Teppiche, Koffer oder anderes Mobiliar.

NICHT zum Sperrabfall gehören sämtliche Bauabfälle bzw. Gegenstände, die fest im oder am Gebäude verbaut waren. Dazu gehören jegliches Bauholz, Dämmmaterial, Türen und Fenster sowie Wand-/Deckenpaneele oder Parkett. Solche Bau- und Renovierungsabfälle können Sie bei einem regionalen Entsorgungsunternehmen anliefern, eine Auflistung finden Sie hier. Auch Elektrogeräte, mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände oder Säcke und Kartons mit Kleinteilen sind von der Abfuhr ausgenommen.

Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserer Abfallberatung unter der 0621 / 5909 - 5180.


Hecken- und Grünschnittabfuhr

Die Sammlung erfolgt saisonal zu den im Abfallkalender aufgeführten Sammelterminen. (s. "Hecken- und Baumschnitt" bzw. "H+B") 

  • Maximale Bereitstellungsmenge: 2 m³ pro Haushalt und Abfuhr
  • Zweige dürfen nicht länger als 1,50 m sein und müssen mit einer verrottbaren Schnur (bitte nicht mit Draht!) gebündelt bereitgestellt werden.
  • Schüttgut, wie z.B. Laub und Rasenschnitt, wird nur in festen Schüttbehältern (Kartons, Eimer, Bütten, Spiraltaschen) mitgenommen. In Säcken bereitgestelltes Material bleibt grundsätzlich stehen.

Mehr


Die kleine Abfallfibel zum Herunterladen!

Mit der bewährten Broschüre „Die kleine Abfallfibel“ bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen interessierten Kreisbürgern, insbesondere den Neubürgern, einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten im Rhein-Pfalz-Kreis. Von "An- und Ummeldung" über "Behälterarten" und "Entsorgungswege" bis hin zum "Abfall-ABC" findet sich auf 41 Seiten das Wichtigste zum Thema Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis.

Abfall-Fibel (pdf)


Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!

MEHR


Der Tausch- und Verschenkmarkt

Der alte Tisch, zu schade für den Müll? Was für den einen nutzlos ist und weggeworfen werden soll, kann ein anderer vielleicht noch gebrauchen. Oft weiß aber der eine leider nichts vom anderen. Das ändern wir mit unserem neuen Verschenkmarkt.

Verschenkmarkt (extern)




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Europaplatz 5

67063 Ludwigshafen

+49 621 5909-5555

+49 621 5909-6230

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Montag

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Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

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