Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisWeitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisFür einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte über den obenstehenden Link einen Termin über Terminland und folgen Sie den Anweisungen.
Zur Online-Belehrung gelangen Sie über diesen Link: Online-Belehrung Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisNach Absolvierung der Belehrung können Sie die Bescheinigung 48 Stunden nach Abschluss der Belehrung und gegen Vorlage der Gebühr i.H.v. 30,00 € in bar im Gesundheitsamt, Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen ABHOLEN. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder eine Vollmacht mit und sprechen Sie zu den üblichen Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes bei uns vor.
Die Bescheinigung muss spätestens drei Monate nach Abschluss der Belehrung abgeholt werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass für den bereits entstandenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von 22,50 € zu zahlen ist, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt wird.