Fördermittelratgeber

Fördermittelratgeber

Die privaten Haushalte stellen mit einen Anteil von rund 44 % den größten Teil am Gesamtenergieverbrauch des Landkreises. Der größte Anteil des Energieverbrauchs der privaten Haushalte entfällt dabei auf die Bereitstellung von Raumwärme. Diese wird aktuell größtenteils durch die Nutzung fossiler Energieträger bereitgestellt. Durch den schlechten oder energetisch nicht mehr zeitgemäßen baulichen Zustand vieler älterer Wohngebäude geht zudem ein großer Teil der Heizwärme auf direktem Wege verloren. Nachfolgende Abbildung zeigt, wo genau diese Wärme ihr Haus verlässt.

Darstellung wo Wärme verloren geht

Quelle: IfaS in Anlehnung an FIZ Karlsruhe

Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Eigenen vier Wänden, tragen also wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei und können vielen privaten Hauseigentümern auf lange Sicht auch finanzielle Vorteile in Form von eingesparten Heiz- und Stromkosten bieten.

Um die Energieeffizienz und die nachhaltige Energiebereitstellung in privaten Haushalten weiter voranzutreiben, stellen der Bund und das Land Rheinland-Pfalz vielfältige Fördermittel in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung, welche in den verschiedensten baulichen und technischen Maßnahmen zum Tragen kommen. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Wichtig: Bei den meisten der nachfolgend aufgeführten Fördermöglichkeiten ist es notwendig, den Antrag auf Förderung vor Umsetzung der Maßnahme zu stellen, bzw. sich für das entsprechende Programm vorab zu registrieren. Demnach sollten Sie bei allen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben, bei denen die Möglichkeit auf Förderung besteht, vorher den ausführenden Fachplaner darüber informieren, dass Sie Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

  • energieberatung

    Um herauszufinden, welche Energieeffizienzmaßnahmen bei Ihrem eigenen Haus sinnvoll und notwendig sind, können Sie den Rat von qualifizierten Energieberatern heranziehen. Diese helfen Ihnen dabei, Schwachstellen an Ihrem Haus offenzulegen und die dabei entstehenden Energieverluste, bzw. die dadurch entstehenden jährlichen Mehrkosten zu bilanzieren.

    Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Das umfangreiche Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet auch Beratungen zur Energieeffizienz an.

    Zum einen können Sie ein kostenloses Beratungsgespräch in einer der insgesamt 70 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz wahrnehmen, u.a. auch in Ludwigshafen. Hierbei stehen Ihnen erfahrene Energieexperten, wie etwa Ingenieure und Architekten, in einem persönlichen Gespräch zu allen Fragen rund ums Energiesparen Rede und Antwort. Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

    Zum anderen können Sie auch eine Energieberatung direkt bei sich zuhause in Anspruch nehmen. Der Vorteil dabei ist, dass der Energieberater vor Ort einen ersten Eindruck ihres Gebäudes gewinnt und so in einer gemeinsamen Begehung Schwachstellen aufdeckt und individuelle Lösungen vorschlagen kann. Somit erhalten Sie konkrete Informationen über den Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale ihrer Immobilie. Die gesammelten Daten werden Ihnen anschließend in Form eines Kurzberichts, welcher auch einzelne Maßnahmenvorschläge beinhaltet, zur Verfügung gestellt. Für diese sogenannten Energie-Checks wird je nach Ausprägung eine Eigenbeteiligung zwischen 10 Euro (Basis-Check) und 40 Euro (Heiz-Check, Solarwärme-Check) verlangt. Weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

    Um eine noch detailliertere energetische Begutachtung ihres Wohngebäudes zu erhalten, können Sie das nachstehende Förderprogramm in Anspruch nehmen:

    Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

    Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt mit einer Zuschussquote von 60 % eine ausführliche energetische Abnahme Ihres Gebäudes durch einen fachkundigen und unabhängigen Energieberater. Dabei werden in einem Vor-Ort-Termin die relevanten Verbrauchs- und Kennwerte detailliert erfasst, auf deren Grundlage ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und in einem schriftlichen Energieberatungsbericht festgehalten wird. Dieser enthält auch weiterführende Förderinformationen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Den Zuschuss beantragt der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier.

  • Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die KfW bietet Privatpersonen neben zinsgünstigen Darlehen auch Tilgung- und direkte Zuschüsse für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

    Programm 151/152 - Energieeffizient Sanieren – Kredit (mit Tilgungszuschuss) [Altbau]

    • Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit
    • Tilgungszuschüsse bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit


    Programm 430 - Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

    • Zuschuss bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit bei energetischer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen bei Finanzierung aus Eigenmitteln.


    Programm 153 - Energieeffizient Bauen – Kredit (mit Tilgungszuschuss) [Neubau]

    • Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit
    • Tilgungszuschüsse bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit


    Programm 431 - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

    • Errichtung von KfW-Effizienzhäusern: Förderung der Kosten zur Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz mit 50% der förderfähigen Kosten.


    Programm 270 – Erneuerbare Energien – Standard (Kredit)

    • Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit


    Programm 275 – Erneuerbare Energien – Speicher (Kredit & Tilgungszuschuss)

    • Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit
    • Tilgungszuschüsse i.H.v. 13% der förderfähigen Kosten (10 % ab 01.2018)


    Programm 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brenn­stoffzelle

    • Zuschuss bis 28.200 Euro je Brennstoffzelle
  • Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Heizungsoptimierung

    Das BAFA bezuschusst den Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen sowie den hydraulischen Abgleich des Heizsystems mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs werden auch weitere Optimierungsmaßnahmen gefördert. Dazu gehören die Anschaffung und Installation von:

    • voreinstellbaren Thermostatventilen
    • Einzelraumtemperaturreglern
    • Strangventilen
    • Technik zur Volumenstromregelung
    • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Pufferspeichern
    • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

     

    Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt pro Standort max. 25.000 €. Maßnahmen im Neubau sind von der Förderung ausgenommen.

    Förderprogramm 


    Heizen mit erneuerbaren Energien

    Da die Bereitstellung von Raumwärme, wie oben erwähnt, größtenteils auf fossilen Energieträgern beruht, fördert das BAFA nachhaltige Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien.

    Biomasse

    • Zuschuss von bis zu 8.000 € bei der Installation von Biomasseanlagen (Pellets-, Holzhackschnitzel- und Scheitholzvergaserofen)


    Solarthermie

    • Zuschuss von bis zu 20.000 € bei der Installation von Solarthermieanlagen (Wärmegewinnung aus kostenloser Sonnenenergie)


    Wärmepumpe

    • Zuschuss von bis zu 15.000 € bei der Errichtung effizienter Wärmepumpen


    Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden

    Nicht nur über die Raumwärme geht viel Energie verloren. Auch warmes Dusch- oder Putzwasser wird oft ohne weitere Nutzung der darin enthaltenen Wärmeenergie direkt in das Abwassernetz eingeleitet.

    Aus diesem Grund bietet das BAFA Privatpersonen ab März 2018 die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms „Kleinserien Klimaschutzprodukte“ einen Zuschuss auf die Installation von Wärmerückgewinnungsanlagen im Wohngebäude zu beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 300 € pro angeschlossener Einheit (z. B. pro Dusche, Waschmaschine) und max. 30% der förderfähigen Kosten.

    Förderprogramm

    Das BAFA bietet noch weitere interessante Förderprogramme für Privatpersonen an, darunter auch der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge. 

    Einen Überblick über alle Programme finden Sie hier.

  • Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Das BMWi fördert im Rahmen des Programmes "Mitmachen.Austauschen.Warmes Wasser" den Austausch elektrischer Durchlauferhitzer durch vollelektronisch geregelte Geräte, welche die Erfassung des Wasser- und Energieverbrauchs ermöglichen. Moderne Durchlauferhitzer weisen eine Energieeinsparung von bis zu 20% gegenüber Altgeräten auf. Der Austausch wird mit einem Zuschuss von 100 € gefördert.

  • Fördermöglichkeiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Die ISB ist im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz für die Wirtschafts- und Wohnraumförderung zuständig. Dabei werden auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden sowie der Einsatz erneuerbarer Energien im Rahmen entsprechender Förderprogramme berücksichtigt. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form zinsgünstiger Kredite, teilweise werden auch Tilgungszuschüsse gewährt.

    Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Landkreis erhalten Sie hier sowie in der Baubroschüre für den Rhein-Pfalz-Kreis auf S.38.

  • Förderprogramm "1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz"

    Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) fördert den Austausch alter, ineffizienter Einzelfeuerstätten gegen neue, effiziente Öfen für biogene Festbrennstoffe mit einem Zuschuss von bis zu 800 Euro. Lesen Sie im Faltblatt, wie Sie in sieben Schritten zur Förderung kommen. Weitere Informationen, häufig gestellte Fragen und den Förderantrag finden Sie auf der Seite der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Am besten Sie besprechen Ihr Vorhaben vorab mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger, der beim Antrags- und Bewilligungsverfahren mitwirkt.


Hinweis: Die hier aufgeführten Fördermöglichkeiten können teilweise auch von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden, in manchen Fällen unter abweichenden Konditionen.

Stand: Dezember 2017


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