Nachdem in dem Betrieb mehrere Tiere erkrankt und gestorben waren, wurden Proben an das Landesuntersuchungsamt übermittelt, die eine Infektion mit dem hochpathogenen Vogelgrippe-Subtyp H5N1 ergeben haben. Weitere Proben wurden an das Friedrich-Loeffler-Institut übermittelt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, mussten vorsorglich alle rund knapp 100 Gänse und Enten aus dem Bestand des Betriebs, der sich im mittleren Teil des Zuständigkeitsgebiets der Behörde befindet, am heutigen Donnerstag gekeult werden.
Der Rhein-Pfalz-Kreis weist erneut und ausdrücklich darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine rechtlich bindende Aufstallpflicht für Geflügel gilt. Diese wurde zuletzt bis zum 16. Dezember verlängert und gilt per Allgemeinverfügung im gesamten Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde – also im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal.
Die Tiere dürfen ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf gehalten werden. Ein gesicherter Auslauf ist mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies. Der Auslauf zu den Seiten hin muss sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt sein, zum Beispiel mit einem Netz.
Weitere Informationen sowie die bisherigen Allgemeinverfügungen sind unter www.rhein-pfalz-kreis.de/vogelgrippe zu finden.

