Klimaschutz im Rhein-Pfalz-Kreis
Das Ziel des Klimaschutzes ist es, den Klimawandel möglichst gering zu halten. Da die Treibhausgasemissionen dafür verantwortlich sind, dass sich das Klima verändert, müssen diese reduziert werden. Dabei müssen zum Beispiel der Landkreis und seine kreisangehörigen Kommunen beispielsweise die Energieverbräuche reduzieren, andere Arten der Energieerzeugung finden, die die Umwelt weniger belasten, den Verkehr reduzieren oder andere weniger die Umwelt belastende Alternativen für die Fortbewegung finden. Dabei müssen sie meistens mit deren Bürgern, Unternehmen und weiteren Stellen zusammenarbeiten.
Im Gegensatz dazu hat die Klimawandelanpassung das Ziel, die bereits vorhandenen negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten und/oder diese vor den Folgen weitestgehend zu schützen. Die Klimawandelanpassung kann man auch als Vorsorge gegen Katastrophen und/oder Notfälle betrachten, die sich durch den Klimawandel ergeben können. Dazu zählen zum Beispiel Aufgaben zur Vorsorge für Extremwetterfälle. Zu Extremwetterfällen gehören unter andrem Starkregen, Hochwasser, Hitze, Dürre und Kälte. Hierzu können Bund, Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden Pläne mit Zielen und Aufgaben ähnlich den Klimaschutzkonzepten erstellen, beschließen und umsetzen. Beispiele zur Vorsorge können die Ausweisung und Vorbereitung bestimmter Flächen in einer Gemeinde sein, die gezielt bei Hochwasser oder Starkregen überflutet werden, um wenigstens den überwiegenden und/oder wichtigeren Rest der Gemeinde schützen zu können oder die Veröffentlichung von im Hitzefall für jedermann zugänglichen kühleren Orten in einer Gemeinde für den Fall, dass eine Privatperson sich im eigenen Umfeld nicht mehr behelfen kann, sich zeitweise herunter zu kühlen, bevor diese Person Herz-Kreislauf-Probleme bekommt.
Ein Klimaschutzkonzept ist ein schriftlicher Plan mit Zielen und Aufgaben für Klimaschutzaktivitäten des Bundes, eines Bundeslandes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde. Die dortige Politik entscheidet über die Ziele und Aufgaben und beschließt deren Umsetzung durch die dortige Verwaltung. Sie beobachtet und steuert die Erfüllung der Aufgaben und die Erreichung der Ziele. Dazu ist eine ständige Information von Politik und Presse wichtig. Die Aufgaben werden von der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde erledigt. Bei der Erstellung und Durchführung der Aufgaben aus dem Plan werden die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigt. Dabei helfen weitere Gruppen, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Vereine und Verbände.
Ein Integriertes Klimaschutzkonzept legt für mehrere Themen wie zum Beispiel Energieversorgung, Verkehr, Müll, Abwasser, Wasser und Naturschutz-Ziele und Aufgaben fest, die die Verwaltung durchführen soll. Ein Klimaschutzteilkonzept dagegen umfasst nur Ziele und Aufgaben für ein bestimmtes Thema. Dieses Teilkonzept ist dann ein Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und muss zu diesem inhaltlich passen. Zum Beispiel hat die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises neben einem übergeordneten Integrierten Klimaschutzkonzept auch ein Klimaschutzteilkonzept für seine eigenen Liegenschaften erstellt. In diesem werden der Verwaltung zum Beispiel bestimmte Aufgaben an den Gebäuden, die dem Kreis gehören, empfohlen. Dazu gehören beispielsweise Dämmmaßnahmen am Äußeren der Gebäude oder der Austausch von Heizungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Konkret hat die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises am 20.07.2015 und 14.03.20216 Beschlüsse über die Umsetzung der beiden zuvor erstellten Klimaschutzkonzepte "Integriertes Klimaschutzkonzept" und "Klimaschutzteilkonzept Kreiseigene Liegenschaften" gefasst und zur Umsetzung und Berichterstattung gegenüber Verwaltung, Gremien und Öffentlichkeit einen zuständigen Kümmerer eingestellt. Während der Phase der Initiierung und Etablierung des Klimaschutzes als sogenannte "neue, teilweise abteilungsübergreifende Querschnittsaufgabe" innerhalb der Kreisverwaltung wurden diese Personalstelle sowie bestimmte förderfähige Sachkosten über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes in sogenannten "Erst- und Anschlussvorhaben" über einen Gesamtzeitraum von knapp vier Jahren mitfinanziert (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
Daneben steht dieser Kümmerer für Klimaschutz bei der Kreisverwaltung in regelmäßigem Austausch mit den Klimaschutz-Kümmerern in den kreisangehörigen Kommunen sowie mit den Nachbarkommunen bzw.- Landkreisen des Rhein-Pfalz-Kreises.