Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise eingereicht haben, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde den Antrag. Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab. 

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Merkblätter

    Aufgrund der Erweiterung des Bekenntnisses zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung, zum 27.06.2024, wurde das "Merkblatt BGL" gegen das "Merkblatt FDGO" ausgetauscht. 

    Merkblatt Voraussetzungen (Stand ab 26.06.2024 - vorläufig/ohne Gewähr) Die wichtigsten Einbürgerungsvoraussetzungen zusammengefasst.
    Merkblatt EB (Stand 06/2024) Wichtige Informationen zum Einbürgerungsverfahren und Ablauf, bitte lesen.
    Merkblatt FDGO (Stand 08/2024) Wichtige Informationen zu den abzugebenden Bekenntnissen und der Loyalitätserklärung, bitte lesen.
    Unterlagen für eine Einbürgerung (Stand 07/2024) Liste der in der Regel benötigten Unterlagen im Einbürgerungsverfahren.
    Datenschutzerklärung (Stand 04/2023) Datenschutzerklärung

    Formulare

    Antrag EB (Stand 07/2024) für eine Person ab 16 Jahre oder Familie (Antragsteller, Ehepartner, Kinder).
    Antrag EB_K (Stand 07/2024) für jedes Kind unter 16 Jahre, dass ohne Elternteil eingebürgert werden soll.
    Tabellarischer Lebenslauf: von jedem Einzubürgernden (Antragsteller, Ehepartner, Kinder) ist ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf, mit lückenlosem Werdegang, dem Antrag beizufügen. Kostenlose Vorlagen finden Sie u.a. hier: https://www.adobe.com/de/express/templates/resume

    Arbeitgeberbescheinigung (Stand 07/2024) vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen (Haupt- und Nebentätigkeiten).
    Nettobescheinigung (Stand 07/2024) bei Selbständigen/Freiberuflern, vom Steuerberater vollständig auszufüllen.
    Mietbescheinigung (Stand 07/2024) vom Vermieter Ihrer aktuellen Wohnung/Unterkunft, vollständig auszufüllen. 


An wen muss ich mich wenden?

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Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises finden Sie hier: Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung

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Zuständige Mitarbeitende