Verpflichtungserklärung abgeben
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Teaser
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreiserforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei ausländischen Bürger/innen ist zusätzlich die Vorlage des Aufenthaltstitels notwendig)
- Arbeitnehmer:
- Original Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (Kontoauszüge reichen nicht aus)
- Rentner:
- Rentenbescheide
- Selbständige:
- aktueller Steuerbescheid sowie
- eine aktuelle Bestätigung über den Reingewinn nach Steuern über den Zeitraum der vergangenen 3 Monate, ausgestellt von einer Steuerberaterin/ einem Steuerberater. Sollte die Reingewinnbestätigung selbst erstellt werden, muss diese eigenhändig unterschrieben werden.
Ggf. ist die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig.
- Gebühren: 29,- € (Zahlung derzeit nur mit EC-Karte möglich)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).
Anträge / Formulare
- Antragsformular Verpflichtungserklärung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)