Was versteht man unter Wasserwirtschaft?

  • Leistungsbeschreibung

    Der qualitative und quantitative Schutz des Lebenselementes Wasser ist eine große Aufgabe. Mit dem Begriff Wasserwirtschaft wird die zielgerichtete Ordnung des oberirdischen (Gewässer, Teiche, Seen) und unterirdischen (Grundwasser) Wassers verstanden. Wasser ist ein Lebensmittel und für alle Naturvorgänge unverzichtbar. Wasser ist Lösungsmittel und Träger vieler Stoffe und Stoffverbindungen.

    Bedenkt man, dass wir zum Überleben rund 3 Liter Wasser pro Tag benötigen, jedoch im Durchschnitt zwischen 100 und 140 Liter pro Kopf und Tag verbrauchen, so macht dies den zum Teil sorglosen Umgang deutlich.

    Zum Schutz unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Gesetzgeber ein umfangreiches rechtliches Regelwerk erlassen. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LWG).

    Die Wasserbehörden (Untere Wasserbehörde: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis; Obere Wasserbehörde: Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt) haben die Gewässeraufsicht wahrzunehmen. Hierzu gehören u.a., die Gewässer und ihre Benutzungen, die Indirekteinleitungen, die Wasserschutzgebiete, die Überschwem-mungsgebiete und die Anlagen, die in den wasserrechtlichen Grundlagen genannt sind, zu überwachen und Entscheidungen zu den verschiedensten Vorhaben zu treffen.

    Jedes Vorhaben, das Einfluss auf das oberirdische Gewässer oder das Grundwasser haben kann, unterliegt bis auf wenige Ausnahmen einer Regelungspflicht durch die zuständige Behörde. Jeder, der ein entsprechendes Vorhaben plant, sollte sich vorher mit der zuständigen Wasserbehörde abstimmen.