Mein Kind wird bedroht oder geschlagen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Grundgesetz haben alle Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine körperliche Bestrafung von Kindern und Jugendlichen ist daher verboten und eine strafbare Körperverletzung.
Wenn ihr Kind bedroht oder geschlagen wurde, ist es wichtig, dass es sich jemandem anvertraut. Es darf dabei keine Angst vor Bestrafung oder Rache haben.
Sprechen Sie mit Lehrern oder anderen Erwachsenen, die Kenntnisse über das Vorgefallene oder Zugang zu weiteren Informationen haben.
Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Ihre Informationen für eine solche Bedrohung sprechen.
Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beim Jugendamt.