Informationen zu Schulkindplätzen
Leistungsbeschreibung
Schulkindplätze stellen ein ergänzendes Angebot neben den bestehenden Kindergartenplätzen für 3 - 6 jährige dar. Sie richten sich an Schulkinder bis etwa 14 Jahre und bieten neben fachlicher Betreuung insbesondere ein warmes Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung an. Sie verstehen sich insbesondere als Angebot an berufstätige Alleinerziehende und Eltern. Schulkindplätze sind eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die durch Angebote der Kindertagespflege, aber auch schulische Angebote wie Ganztagsschule und Betreuende Grundschule ergänzt werden.Nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz sind die Elternbeiträge für Schulkindplätze einkommensabhängig zu staffeln. Die Elternbeiträge stehen in Relation zu den Personalkosten, der Personalausstattung und der Belegung der Kindertagesstätten im Landkreis. Für die Verpflegung in Ganztagseinrichtungen wird vom Träger ein gesondertes Essensgeld berechnet bzw. festgesetzt. Die festgesetzten Elternbeiträge entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. Auf Wunsch der Eltern kann die Inanspruchnahme eines Schulkindplatzes für bestimmte Wochentage vereinbart werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen nur anteilig (pro Tag 1/5 des sich aus der Staffelung ergebenden Elternbeitrages) erhoben. Bezüglich der Vorhaltekosten, die dem Rhein-Pfalz-Kreis entstehen, wird ein sogenannter "Vorhaltezuschlag" in Höhe von 20 % für nicht genutzte Wochentage dem 1/5 - Beitrag für die tagesweise Benutzung hinzuaddiert. Vorrang bei der Platzvergabe sollen Eltern mit einem Betreuungsangebot an 5 Werktagen in der Woche erhalten. Bei der tagesweise Belegung von Schulkindplätzen soll bei der Anmeldung eine verbindliche Festlegung für mindestens 3 Monate erfolgen.Entsprechende Antragsformulare auf Festsetzung des Elternbeitrages erhalten Sie in der Kindertagesstätte.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Festsetzung/Ermäßigung/Erlass des Elternbeitrages für Schulkindplätze (bei der Kita erhältlich)
- Nachweis über monatliche Einkünfte(Verdienstbescheinigung/Lohnzettel der letzten sechs Monate sowie Angabe der jährlichen Netto-Sonderzahlungen, Einkommensteuerbescheid, Kindergeldbescheid, Unterhaltsnachweis, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, etc.)
- Versicherungspolicen(siehe Informationsblatt)
- Nachweis über Fahrtkosten
nur bei Beantragung einer Ermäßigung bzw. eines Erlasses zusätzlich:- Kosten der Unterkunft
(Mietvertrag, Darlehensverträge, Wohngeldbescheid, ...) - Angabe über besondere Belastungen
(Unterhaltszahlungen aus früherer Ehe, Rückzahlung Bafög, ...)
Soweit Sie nach Ihrer persönlichen Einschätzung feststellen, dass Ihr Nettoeinkommen den Betrag von 3.835,00 € übersteigt, reicht es aus, wenn Sie die ersten beiden Seiten des Antrages ausfüllen und auf der letzten Seite unterschreiben. Die dritte und vierte Seite kann durchgestrichen werden.