Hilfe für junge Volljährige

  • Leistungsbeschreibung

    Junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren können Hilfen in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund ihrer individuellen Situation zur Entwicklung der Persönlichkeit und zu einer eigenverantwortliche Lebensführung notwendig und geeignet ist.

    Die Hilfe wird meist als Fortsetzung einer bereits laufenden Hilfe zur Erziehung gewährt. Voraussetzung ist in jedem Fall ein begründeter Antrag, der rechtzeitig gestellt werden muss.

    Da der junge Volljährige den Antrag selbst stellen und begründen muss, d.h. selbst Hilfe will, sind die Anforderungen an die Mitwirkungsbereitschaft wesentlich höher als bei einem Jugendlichen.

    Die Hilfe beinhaltet im wesentlichen pädagogische Leistungen. Hilfe für junge Volljährige kann Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und Hilfe zur Erziehung (außer sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehung in der Tagesgruppe) beinhalten.

    Sofern erkennbar ist, dass der junge Volljährige nur ein Zimmer, Geld zu Leben und ansonsten seine Ruhe will, hat er in der Jugendhilfe keinen Platz; es erfolgt die Weiterverweisung an den Jobcenter, um dort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erhalten.