Elektronische Versicherungsbestätigung - eVB
Leistungsbeschreibung
Seit 21.09.2009 sind die technischen Voraussetzungen zur Verarbeitung der "eVB zum Abruf" und der "eVB zur Übermittlung" für die Kfz-Zulassungsbehörden durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) geschaffen worden.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges oder Anhängers im Rhein-Pfalz-Kreis ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungsbestätigungsnummer - eVB-Nr. zum Abruf- zwingend erforderlich (7-stelliger alphanummerischer Code). Anhand dieser Code-Nr. kann der Versicherungsstatus auf elektronischem Wege erfragt werden.
Versicherungswechsel werden nur noch auf elektronischem Wege durch die Versicherungen selbst mitgeteilt. Versicherungswechsel durch Vorlage einer eVB-Nr. zum Abruf sind deshalb unzulässig.