Naturbadegewässer
Leistungsbeschreibung
In natürlicher Umgebung zu baden gehört sicherlich zu den angenehmsten Freizeitaktivitäten im Sommer. In den über 30, als EG-Naturbadegewässer eingestuften Seen und Altrheingewässern im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, finden Sie seit vielen Jahren konstant ausgezeichnete bis gute Badewasserqualitäten vor.
Während der Badesaison vom 01. Juni bis zum 31. August werden die Badegewässer nach den strengen Vorgaben der "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer - Badegewässerverordnung des Landes Rheinland-Pfalz überwacht.
Auf der Website der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Badegewässeratlas umfangreiche Informationen rund um die Badegewässer in Rheinland-Pfalz. Bestandteil des Badegewässeratlas ist auch die Veröffentlichung der Badegewässerqualitätsdaten. Die aktuelle Badewasserqualität in der Saison kann auch telefonisch beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises erfragt werden.
Mit der Erstellung von Badegewässerprofilen ab dem Jahr 2011 durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wird eine Forderung der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt werden. Die von den Gesundheitsämtern und dem Landesuntersuchungsamt erhobenen Daten werden in diese Badegewässerprofile mit einfließen.
Zum Ende der Badesaison 2011 wird erstmals eine Bewertung der Badewasserqualität durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht erfolgen. In diese Bewertung fließen dann auch alle erhobenen Daten aus den drei vorangegangenen Jahren mit ein.
Mit Beginn der Saison 2008 erfolgte die Überwachung der Naturbadegewässer im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises nach der neuen Badegewässerverordnung vom 22. Februar 2008 des Landes Rheinland-Pfalz. Wie gewohnt erfolgten Besichtigungen der Gewässer und es wurden Wasserproben zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen. Hierbei wurden die Parameter zur mikrobiologischen Bewertung eines Badegewässers den Vorgaben der Richtlinie des Rates angepasst.
Mit dieser Novellierung der Badegewässerverordnung werden nun gezielt mikrobiologische Gewässerbelastungen durch Darmkeime wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht.
Wesentlicher Bestandteil der Überwachung ist auch die Kontrolle der Sichttiefe in einem Gewässer. Solange der von der EG- Badegewässerrichtlinie vorgegebene, Zwingende Werte von größer/gleich 1 m Sichttiefe eingehalten ist, sind keine für Badegäste gefährlichen Massenentwicklungen von Blaualgen zu erwarten.
Die Trübung des Wasser von Badegewässern wird meist durch mikroskopisch kleine, im Wasser schwebenden Pflanzen, die Algen, verursacht. Hohe Algendichten im Gewässer äußern sich in einer starken, meist grünlichen, in Einzelfällen auch rötlichen oder bräunlichen Trübung des Wassers, die sich wiederum als Verminderung der Sichttiefe messen lässt.
Bei Dominanz potentiell toxischer Cyanobakterien ( Blaualgen ) und Chlorophyll a-Konzentrationen von mehr als 40 Mikrogramm pro Liter Seewasser werden Warnhinweise veröffentlicht. Bei sehr hohen Cyanobakterien-Dichten mit Chlorophyll a-Konzentrationen von mehr als 150 Mikrogramm pro Liter Seewasser muss die vorübergehende Sperrung der Badestelle in Betracht gezogen werden.
In einigen Badegewässern, wie dem Badeweiher bei Altrip ( Marxscher Weiher) und dem Willersinnweiher in Ludwigshafen, berichten Badegäste immer wieder von Hautausschlag und Pusteln welche nach dem Baden auftreten. Ursache hierfür sind oft Parasiten ( Zerkarien ) die im Uferbereich auftreten und eine Badedermatitis hervorrufen. Es handelt sich um eine unangenehme, aber harmlose und folgenlos ausheilende Hauterkrankung.
Achten Sie hierzu auf Hinweisschilder an den Badestellen und Veröffentlichungen in der Presse zu diesem Thema.
Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß in den Badeseen des Rhein-Pfalz-Kreises und der Kreisfreien Städte, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer.