Beirat für Migration und Integration

  • Leistungsbeschreibung

    Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, hat der Landkreis einen Beirat für Migration und Integration eingerichtet.

    Die Amtszeit des 2011 gewählten Beirates für Migration und Integration endete mit Ablauf des 31. Mai 2014. Der landesweite, einheitliche Wahltermin für den nächsten  Migrationsbeirat wurde auf 23. November 2014 festgelegt. Mangels ausreichender Bewerber hat der Kreistag entschieden, nach einem öffentlichen Aufruf entsprechend geeignete Kreiseinwohner für einen Beirat im März  2015  zu bestellen. Die Bestellung ist mittlerweile erfolgt, die Konstituierung ist für den 26.05.2015 geplant.  


    Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in dem Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.

    Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Landkreises vertreten.

     

    Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration