Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an. 

Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen