Zum Sperrmüll
gehören haushaltsübliche Gegenstände des beweglichen
Inventars (Möbelstücke), die sich selbst nach
zumutbarer Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter bzw.
Zusatzabfallsack unterbringen lassen. Hierzu zählen:
- Möbelholz (z.B. Schränke, Tische, Stühle, Betten, Bilderrahmen, Regale)
- Restsperrmüll (z.B. Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Spiegel, Vitrinen, Fahrräder, Metallmöbel jedoch keine Elektrogeräte!)
Nicht
zum Sperrmüll
gehören Gegenstände, welche ehemals bauliche Bestandteile bzw. Erweiterungen eines Gebäudes oder Grundstücks waren (z.B.
Dämm- und Ausbaumaterial, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, Rohre,
Zäune, Pergolen, Tore, Markisen, Roll- und Fensterläden, Wandpaneele,
Parkett usw.). Solche "Bau- und Renovierungsabfälle" sind in
Eigenregie über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Regionale
Unternehmen nennen wir Ihnen gerne unter 0621-5909-5555.
Ausgenommen von der Sperrmüllabfuhr sind insbesondere: