Allgemeinverfügung zur Bienenseuche erlassen

Amerikanische Faulbrut in Maxdorf nachgewiesen


Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung und befällt ausschließlich Honigbienen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Auch vom Verzehr des Honigs geht keine Gefahr für den Menschen aus.

Der Ausbruch der Bienenseuche im Rhein-Pfalz-Kreis wurde am 11. August 2025 in einem Bienenstand in der Gemeinde Maxdorf amtlich festgestellt. Das zuständige Veterinäramt des Kreises hat daraufhin eine Allgemeinverfügung mit einer Sperrzone erlassen. Die Sperrzone umfasst die bebauten Gebiete Maxdorf und Birkenheide sowie das Landschaftsschutzgebiet Heidewald. Der betroffene Bienenstand wird derweil schnellstmöglich saniert, um eine weitere Verbreitung der AFB zu verhindern.

Insgesamt sind in der Sperrzone rund 16 Imker mit ihren Bienenständen beheimatet. Sie werden dazu aufgerufen, sich unverzüglich – sofern nicht bereits geschehen – unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes (Koordinaten oder passendes Kartenmaterial) der Bienenbestände bei der Veterinärbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises, Dörrhorststraße 36 in 67059 Ludwigshafen (E-Mail: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de), zu melden.

Daneben gilt innerhalb der Sperrzone unter anderem Folgendes:

• Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

• Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

• Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

• Leere Bienenbehausungen müssen bienendicht verschlossen werden.

Die genaue Gebietsbeschreibung ist der Allgemeinverfügung sowie der Lagekarte (Gebiet mit grünen Quadraten markiert) zu entnehmen.

Es handelt sich bereits um die zweite Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises im Zusammenhang mit der Bienenseuche. Die erste wurde im Juli erlassen und war wegen eines Ausbruchs der AFB im benachbarten Landkreis Bad Dürkheim nötig geworden, da einer der dort eingerichteten Sperrbezirke bis in die Ortslage Rödersheim-Gronau hineinreichte.

Nähere Informationen zur Krankheit sind beim Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden.