Wahl Kreisjagdmeister*in und Kreisjagdbeirat


Wahlberechtigt sind alle Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer wohnen oder dort jagdausübungsberechtigt sind. Wahlberechtigt sind auch die Jagdgenossenschaften und Eigentümer*innen der im genannten Bereich gelegenen Jagdbezirke.

Personen, die sich zur Wahl stellen, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Zudem müssen sie einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und im Zuständigkeitsbereich wohnen. Der Kreisjagdmeister bzw. die Kreisjagdmeisterin ist Ehrenbeamte*r des Landes und berät auf Anforderung die Untere Jagdbehörde in allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen. Die Vorbereitung jagdlicher Angelegenheiten kann ihm übertragen werden. Die Amtszeit des Kreisjagdmeisters beträgt 5 Jahre. Der momentan amtierende Kreisjagdmeister Bernhard Sona übte diese Funktion seit 2006 aus.

Zum neuen Kreisjagdmeister bzw. zur –jagdmeisterin können folgende Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und der Städte Frankenthal, Ludwighafen und Speyer gewählt werden:

  • Eigentümer*innen und nutznießende Personen der dortigen Eigenjagdbezirke,
  • Inhaber*innen gültiger Jahresjagdscheine, die dort ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort einen Jagdbezirk gepachtet haben.,

Auch der Kreisjagdbeirat wird an diesem Tag für die nächsten 5 Jahre gewählt und hat eine Beratungsfunktion für die Untere Jagdbehörde nach dem Landesjagdgesetz. Weiterhin wirkt er bei der Festsetzung der behördlichen Abschusspläne mit.

Nähere Auskünfte zur Wahl erteilt die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter 0621 5909-5310.