Was benötige ich für einen Waffenschein?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Erteilung eines Waffenscheines (=Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit) nach dem Waffengesetz ist grundsätzlich an strenge Anforderungen gebunden und setzt ein intensive Prüfung voraus.

    Für gefährdete Einzelpersonen wird zu Beurteilung der konkreten Gefährdungslage immer die Polizei hinzugezogen. Auch wird eine individuelle Gefährdungsanalyse durch das Landeskriminalamt von der Waffenbehörde angefordert. Pauschale Ausführungen reichen zur Antragstellung nicht aus, konkrete und personenbezogene Gefahrenquellen sind umfassend darzulegen.

    Für Bewachungsunternehmer sind alle Gewerberechtlichen Dokumente inklusive der Gewerbeanmeldung vorzulegen. Ebenso sind die konkreten Bewachungsaufträge in Art und Umfang darzustellen und nachzuweisen (Aufträge, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen,...).

    Folgende Prüfungen und Dokumente sind (unter anderem) notwendig?

    • Antrag auf Ausstellung eines Waffenscheines für besonders gefährdete Personen (§ 19 WaffG) oder Bewachungsunternehmen (§ 28 WaffG)
    • Bedürfnisnachweis für bestimmte Anlässe, Gebiete, Tätigkeiten
    • Sachkundeprüfung
    • Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung (wird von der Behörde durchgeführt)

    Die Geltungsdauer eines Waffenscheines beträgt 3 Jahre und kann 2x für jeweils 3 Jahre verlängert werden.

    In jedem Fall ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich, eine Beratung vor Ort wird dringend angeraten.


Zuständige Abteilungen