Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt eines europäischen Feuerwaffenpasses?

  • Leistungsbeschreibung

    Folgende Voraussetzungen zum Erhalt eines eurpoäischen Feuerwaffenpasses nach §§ 9.9a - d der 1. Verordnung zum Waffengesetz sind nötig :

    • Antrag auf Ausstellung eines EU - Feuerwaffenpasses
      Voraussetzung: Inhaber muss im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein
    • Bei Jägern gültiger Jagdschein und Waffenbesitzkarte
    • Vorlage eines Passbildes

    Den Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie hier.


    Sprechzeiten:
    Montag bis Mittwoch

    • 8.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag
    • 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
      Freitag
    • 8.00 - 13.00 Uhr

      Außerhalb der Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für einen europäischen Feuerwaffenpass beträgt 40,90 Euro

  • Anträge / Formulare

    Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei Ihrer Stadtverwaltung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende