Schülerverkehr im Kreisgebiet

  • Leistungsbeschreibung

    MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN ZUR SCHULE

    Wer zuständig ist und was es kostet

    Der Kreisverwaltung obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, für die Beförderung der Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen. Für Fahrten zu Schulen in den benachbarten Städten oder Kreisen sind hingegen deren Verwaltungen verantwortlich. Die Übernahme der Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen ( Kilometergrenze oder besonders gefährlicher Schulweg) gebunden.

    Für Schüler der Sekundarstufe I übernimmt der Kreis die Kosten, wenn sie die nächstgelegene Schule (der gewählten Schulart) besuchen und diese über 4 Kilometer vom Wohnort entfernt ist.

    Für Schüler der Sekundarstufe II wird ein Eigenanteil an den Fahrkosten festgesetzt; vom Kreis gibt es hier oft aber einen Zuschuss.

    Die Fahrkostenübernahme erfolgt grundsätzlich in Form der Ausstellung eines MAXX-Tickets, über das mittlerweile der weit überwiegende Teil der Schüler verfügt. Die Kosten betragen jährlich 550 Euro. Diese Karte ist dabei eine Fahrtberechtigung für das gesamte Verbundgebiet und nicht nur für den reinen Schulweg. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der besuchten Schule, oder direkt an die Kreisverwaltung (Herr Stanka, Telefon 0621/5909-244; viorel.stanka@kv-rpk.de).

    Die Fahrpläne zur Schule sind rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0621 / 10 770 77 oder online verfügbar, da sämtliche Fahrten zu den Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises öffentliche Linienfahrten sind.

    Bei Fragen bezüglich der Disposition von Schulbussen können Sie sich ebenfalls an die Kreisverwaltung wenden (Herr Baginski, Telefon 0621/5909-240; bernd.baginski@kv-rpk.de )


    Wissenswertes zum MAXX-Ticket

    Den Bestellschein für das MAXX-Ticket,Klassenstufen 1 bis 10 findet ihr hier, den Bestellschein für die Jahrgänge 11 bis 13 hier.

    Solange ihr nicht von der Schule abgeht, wird euch in den Folgejahren das Ticket automatisch, also ohne erneuten Antrag, kurz vor Schuljahresbeginn zugesandt, es sei denn, ihr seid mindestens 15 Jahre alt oder besucht künftig mindestens die 11. Klasse. In diesen Fällen muss jedes Schuljahr erneut ein Antrag (dann ohne Passbild) gestellt werden.

    Falls ihr einmal umzieht und euer neuer Wohnsitz ausserhalb des Verbundgebietes liegt, müsst ihr das Maxx-Ticket an das Verkehrsunternehmen, das es ausgestellt hat, zurücksenden. Bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Neckar-Dreiecks genügt es, dem Verkehrsunternehmen die neue Adresse mitzuteilen. Falls das MAXX-Ticket vom Kreis (teilweise) bezuschusst wird, so ist natürlich jeder Umzug unmittelbar der Kreisverwaltung (formlos) schriftlich mitzuteilen.

    Bei den Fahrmöglichkeiten mit diesem Ticket habt Ihr das volle Programm: Es ist im gesamten Verbundgebiet an allen sieben Tagen der Woche rund um die Uhr gültig. Ihr könnt damit Ruftaxen, Busse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge (Regionalbahn, nicht Interregio) nutzen.

    Beim Einsteigen in den Bus (Palatina) oder ins Ruftaxi müsst ihr das Ticket dem Fahrer nur vorzeigen. Bei Kontrollen müsst ihr es möglicherweise auch während der Fahrt nochmal vorzeigen. Jemanden "auf das Ticket mitnehmen", oder jemand anderen mit eurem Ticket fahren lassen, dürft Ihr übrigens nicht.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende