Verbraucherbeschwerde

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Schutz der Verbraucher gibt es das Instrument der Verbraucherbeschwerde.

    Wer kann sich beschweren? Jeder Verbraucher.

    Worüber kann man sich beschweren? Über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbemäßig verkauft werden (nicht über die Marmelade von Tante Klara) bei Abweichungen in

    • Geruch
    • Aussehen
    • Geschmack
    • Brauchbarkeit
    • Kennzeichnung
    • bei Störung des Wohlbefindens

    Aber: Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen ist die Polizei einzuschalten.

    Wer nimmt die Beschwerde entgegen? Die Lebensmittelkontrolleure/Veterinäre des Rhein-Pfalz-Kreises sind für die Entgegennahme der Beschwerde zuständig.

    Was geschieht dann? Vergleichsproben, möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft werden gezogen und zusammen mit der Beschwerdeprobe an das zuständige Untersuchungsamt geschickt.

    Welche weiteren Maßnahmen folgen? Je nach Untersuchungsergebnis:

    • Untersuchung weitere Proben
    • Rückrufaktion
    • bei Gefahr Warnung der Bevölkerung (Rundfunk und Fernsehen)
    • Information des Beschwerdeführers
    • Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde

    Was kostet das den Verbraucher? Für Sie entstehen hier keine Kosten.

    Das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) nimmt Ihre Beschwerde entgegen und steht für Rückfragen zur Verfügung.