Betreuungsgeld

  • Leistungsbeschreibung

    21.07.2015: Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für verfassungswidrig

    und damit nichtig erklärt.

     

    Nach dem am 21.07.2015 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind

    die gesetzlichen Bestimmungen zum Betreuungsgeld verfassungswidrig und die §§ 4a bis 4d des

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) daher nichtig.

     

    Für die Betroffenen hat das folgende Auswirkungen:

    • Bereits bewilligte Betreuungsgeldzahlungen werden zunächst geleistet.
    • Neue Anträge auf Betreuungsgeld werden seit dem 21.07.2015 nicht mehr entgegen genommen.
    • Laufende Verwaltungsverfahren zum Betreuungsgeld (noch nicht bewilligte Anträge, etc.) werden ruhend gestellt, bis durch das Bundesfimilienministerium darüber entschieden wurde, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.