FAQ

FAQ

Wie sind die Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung derzeit zu erreichen

Beachten Sie bitte, dass die bisherigen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis derzeit nicht mehr genutzt werden können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich an die folgende Adresse: 

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen 

Unsere Zentrale ist über die Telefonnummer 0621/5909-0 erreichbar. Die Mitarbeiter*innen sind inzwischen auch wieder über die Telefondurchwahlen zu erreichen.

Für allgemeine Fragen sind wir derzeit auch ohne Vorsprachetermin zwischen 09 und 12 Uhr im Kreishaus zu erreichen. Eventuell müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. 

Ein Ansprechpartner steht für Sie bereit, der Ihre Fragen aufnimmt. 

Für fallspezifische Anfragen nutzen Sie bitte da im Kreishaus ausliegende Kontaktformular. Die zuständigen Mitarbeitenden rufen Sie dann umgehend zurück. 

Eventuell lassen sich Fragen aber auch ohne eine Kontaktaufnahme lösen. Nutzen Sie daher gerne auch die nachstehende Zusammenfassung allgemeiner Fragen. 

  • Zentrale Aufgaben und Finanzen

    Unbezahlte/offene Rechnungen

    Sie haben eine Rechnung an die Kreisverwaltung gestellt, die noch nicht beglichen wurde: 

    Bitte senden Sie uns schriftlich per Post eine Rechnungskopie mit dem Hinweis, dass die Rechnung im Original bereits an uns verschickt wurde an folgende Adresse: 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen.

    Wir werden die Rechnung dann umgehend prüfen und entsprechend begleichen. 

    Mahnungen

    Rückfragen zu erhaltenen Mahnschreiben müssen bitte vorübergehend schriftlich per Post eingereicht werden an: Kreiskasse Rhein-Pfalz-Kreis, Euopaplaz 5, 67063 Ludwigshafen

    Vollstreckungsankündigungen

    Rückfragen zu erhaltenen Vollstreckungsankündigungen müssen bitte vorübergehend schriftlich per Post eingereicht werden an: Kreiskasse Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

    Auszahlungen

    Es kann derzeit zu Verzögerungen bei Auszahlungen von der Kreisverwaltung kommen. Sollte dies der Fall sein wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung und kontaktieren Sie diese über die ausgewiesene Kontaktmöglichkeit. 

  • Recht, Ordnung und Verkehr 

    Kreisrechtsausschuss/Widersprüche 

    Wie ist der Kreisrechtsausschuss derzeit erreichbar? 

    Die Erreichbarkeit des Kreisrechtsausschusses ist auf dem Postweg über die Adresse 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisrechtsausschuss, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein gewährleistet. 

    Wie kann ich aktuell Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen? 

    Widersprüche können aktuell ausschließlich auf dem Postweg eingelegt werden. 

    Bereich Ordnungswesen 

    Welche Anträge können derzeit gestellt werden? 

    - Verkehrssicherung 

    - Ausnahmegenehmigungen nach Sonn- und Feiertagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung 

    - Sportveranstaltungen 

    - Anmeldung zu Versammlungen

    - Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung

    - Mitteilungen zu Zweitbescheidverfahren im Schornsteinfegerrecht 

    - Anträge für Sammlungen (z.B. Christbaumsammlungen) 

    - Meldungen im Bereich Geldwäscheprävention 

    Wie können die Anträge gestellt werden? 

    Eine Antragstellung ist auf dem Postweg oder per E-Mail möglich. 

    Für Anträge aus dem Bereich Straßenverkehr nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse verkehr@rheinpfalzkreis.de

    Für Anträge aus den sonstigen Bereichen nutzen Sie bitte ordnungsbehoerde@rheinpfalzkreis.de

    Bereich Waffen/Jagd/Sprengstoff 

    Wie kann ich aktuell meinen Antrag bzw. Unterlagen einreichen? 

    Der Antrag bzw. die Unterlagen können auf dem Postweg oder per E-Mail unter waffenbehoerde@rheinpfalzkreis.de eingereicht werden. 

    Wie kann ich Formulare erhalten?

    Die Formulare sind weiterhin, wie gewohnt, auf der Homepage unserer Behörde hinterlegt.

    Allgemeine Anfragen und Terminvereinbarung:

    Für Allgemeine Anfragen und zur Terminvereinbarung stehen wir unter waffenbehoerde@rheinpfalzkreis.de zur Verfügung. Wir bitten nach Möglichkeit von Sachstandsabfragen abzusehen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Ausländerbehörde 

    Generell gilt: Zu allen Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind alle vorhandenen Personaldokumente (Aufenthaltstitel, falls vorhanden mit Zusatzblatt, Reisepass etc.) mitzubringen. Sofern ein Zuzug in den Rhein-Pfalz-Kreis neu erfolgt ist, ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung notwendig. Bei allen Vorsprachen ist aktuell mangels Terminvereinbarungsmöglichkeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

    Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:

    Montag: geschlossen

    Dienstag: 08:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30

    Mittwoch: 08:00 – 11:30

    Donnerstag: 08:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30

    Freitag: 08:00 – 12:00 

    Diese Öffnungszeiten gelten nicht für die Einbürgerungsbehörde. Dort ist eine individuelle Terminvereinbarung notwendig.

    Wie kann ich aktuell einen Einbürgerungsantrag stellen bzw. wie wird mein bereits gestellter Antrag bearbeitet? 

    Ist der Einbürgerungsantrag bereits gestellt, erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Antragseingangs. Eine Neuantragstellung ist derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich über die Homepage über künftige Terminvereinbarungsmöglichkeiten.

    Wie erfolgt aktuelle die Abgabe einer Verpflichtungserklärung? 

    Die Abgabe von Verpflichtungserklärungen ist  zu den o.g. Öffnungszeiten möglich.

    Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie hier: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:100092:ANLR-VLR/verpflichtungserklaerung-abgeben/

    Wie kann ich einen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern lassen? 

    Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/ordnung-sicherheit/auslaender-staatsangehoerigkeitsrecht/allgemeines-aufenthaltsrecht/ 
    Mit dem ausgefüllten Formular ist eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde möglich. 

    Ich habe einen neuen Reisepass und müsste meinen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) übertragen. Wie ist das möglich? 

    Es ist möglich eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass ein Übertrag aktuell nicht möglich ist. Sollte Sie diese benötigen ist eine Vorsprache zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Bringen Sie bitte den neuen Pass und Ihre Niederlassungserlaubnis mit. Sie erhalten die Bestätigung im Anschluss an Ihre Vorsprache per Post.

    Wie kann ich meine Aufenthaltsgestattung/Duldung verlängern lassen? 

    Hierzu ist eine persönliche Vorsprache zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Ausländerbehörde mit der bisherigen Aufenthaltsgestattung/Duldung und ein Passfoto sowie einer aktuellen Meldebestätigung notwendig. Des Weiteren sind alle vorhandenen Personaldokumente mitzubringen. 

     Wie erhalte ich eine Beschäftigungserlaubnis im Asylbereich? 

    Hierzu ist eine persönliche Vorsprache zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Ausländerbehörde mit ausgefülltem Formular (auf der Homepage hinterlegt mit dem Namen „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, Link: https://client.rlpdirekt.de/private/api/datei/QpLL3BbQaXYTfGQOXYfhX) und einem Identitätsdokument notwendig. 

    Wo kann ich ein Visum für die Einreise und einen anschließenden längerfristigen Aufenthalt in der BRD beantragt werden? 

    Dies kann bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land, in welchem sich die Person, die nach Deutschland einreisen möchte und rechtmäßig aufhält, beantragt werden. Die Ausländerbehörde wird an dem Visumsverfahren lediglich beteiligt. Sachstandsanfragen können aktuell nicht beantwortet werden.

  • Führerscheinstelle

    Generell gilt:

    In unseren Leistungsbereichen kommt es aufgrund der immer noch anhaltenden Auswirkungen des Cyberangriffs zu hohen Rückständen. Daher müssen Sie u. U. mit längeren Bearbeitungszeiten/Terminwartezeiten rechnen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen daher abzusehen und danken für Ihre Geduld.

    Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises ab sofort wieder telefonisch unter den auf unserer Homepage genannten Telefonnummern und der E-Mail-Adressen der jeweiligen Sachbearbeiter sowie über das zentrale E-Mail-Postfach feb@rheinpfalzkreis.de oder über die Zentrale (Tel. 0621 5909 0) erreichbar.

    Aktuelle Öffnungszeiten:

    Ab sofort ist wieder für jede Angelegenheit eine Terminbuchung erforderlich. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Link:

    Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Montag:          geschlossen (auch keine telefonische Erreichbarkeit)

    Dienstag:        07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

    Mittwoch:       geschlossen (auch keine telefonische Erreichbarkeit)

    Donnerstag:   07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Freitag:           07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    Wie kann ich aktuell einen Führerscheinantrag stellen?

    (Ersterteilung, Erweiterung auf weitere Klasse, Verlängerung der Fahrerlaubnis C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, Umtausch des Führerscheins, Ersatz wegen verlorenen oder gestohlenen Führerscheins, Fahrerqualifizierungsnachweis)

    · Per Post ist keine Antragstellung möglich.

    · Sie können bei der Kreisverwaltung oder bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen Anträge stellen (ausgenommen hiervon sind Anträge für Fahrerkarten, Internationale Führerscheine und Ersatzführerscheine)

    · Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage.

    Wie kann ich meinen Führerschein abholen?

    Bitte nutzen Sie hierfür unser Terminvergabesystem unter dem o. g. Link 

    Wie kann ich einen internationalen Führerschein beantragen?

    · Einen internationalen Führerschein können Sie nur bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen vor Ort beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Internationaler Führerschein | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Wie beantrage ich eine Fahrerkarte?

    · Eine Fahrerkarte kann nur bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwighafen beantragt werden. Hierfür ist zwingend ein Termin erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Werkstattkarte erstmalig beantragen | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Fahrer-, Unternehmens-, Werkstattkarten | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Wie kann ich einen Ersatzführerschein beantragen (bei Verlust oder Diebstahl)?

    · Das Beantragen eines Ersatzführerscheines wegen Verlust oder Diebstahl ist im Kreishaus möglich. Hierfür ist zwingend ein Termin erforderlich. Weitere Informationen über die Terminvergabe siehe unten.

    · Selbst wenn Sie den Führerschein momentan nicht vorzeigen können, bleibt Ihre Fahrerlaubnis dennoch bestehen, d.h. Sie dürfen weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen.

    Wie kann ich der Führerscheinstelle meinen Fahrschulwechsel mitteilen?

    · Fahrschulwechsel können der Führerscheinstelle per Post oder an die E-Mail-Adressen der jeweiligen Sachbearbeiter, sowie über das zentrale E-Mail-Postfach feb@rheinpfalzkreis.de mitgeteilt werden.

    Ich bin umgezogen und meine neue Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift. Wie beantrage ich diese?

    · Daten von Kartenführerscheinen liegen allen Führerscheinstellen vor. Sollten Sie einen Papierführerschein besitzen und hierfür eine Karteikartenabschrift von uns benötigen, ist dies momentan schriftlich per Post oder per E-Mail (feb@rheinpfalzkreis.de) unter Angabe der persönlichen Daten, alter und neuer Wohnanschrift, sowie der aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

    · In diesem Leistungsbereich kommt es aufgrund der immer noch anhaltenden Auswirkungen des Cyberangriffs zu hohen Rückständen. Daher müssen Sie bei einer Karteikartenabschrift u. U. mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.

    Wie kommen meine Prüfungsunterlagen an den TÜV?

    · Sobald die Führerscheinanträge bearbeitet sind, werden die Prüfaufträge automatisch an den TÜV übermittelt. Die Fahrschulen haben Einsicht, ob der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt.

    Mein Führerschein wurde entzogen. Wie bekomme ich diesen wieder?

    · Anträge für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können auf den zuständigen Gemeindeverwaltungen gestellt werden.

    · Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage.

    Ich möchte Akteneinsicht in meine Führerscheinakte. Wie kann ich diese beantragen?

    · Akteneinsichten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen und danken für Ihre Geduld.

    Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage, dort werden aktuelle Informationen bereitgestellt.

  • Zulassungsstelle 

    Generell gilt:

    In unseren Leistungsbereichen kommt es aufgrund der immer noch anhaltenden Auswirkungen des Cyberangriffs zu hohen Rückständen. Daher müssen Sie u. U. mit längeren Bearbeitungszeiten/Terminwartezeiten rechnen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen daher abzusehen und danken für Ihre Geduld.

    Wie erreiche ich derzeit die Zulassungsstelle? 

    Die Hauptstelle in Ludwigshafen ist wieder per Post, per E-Mail unter zulassung@rheinpfalzkreis.de, sowie unter den E-Mail-Adressen der jeweiligen Sachbearbeiter und telefonisch unter den Nummern 0621/5909 – 5900 oder – 5780 erreichbar. Weiterhin stehen Ihnen die Außenstellen in Dudenhofen (Tel.: 06232 6560) oder in Heßheim (Tel.: 06233 37910) zur Verfügung. 

    Können aktuell Fahrzeuge zugelassen werden?

    Es können wieder online Termine für die Hauptstelle am Europaplatz 5 in Ludwigshafen gebucht werden. In unseren Leistungsbereichen kommt es aufgrund der immer noch anhaltenden Auswirkungen des Cyberangriffs zu hohen Rückständen. Daher müssen Sie generell u. U. mit längeren Bearbeitungszeiten oder Terminwartezeiten rechnen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen daher abzusehen.

    Grundsätzlich benötigen Sie für sämtliche Anliegen aus dem Zulassungsbereich einen Termin. Diesen können Sie unter folgendem Link buchen: 

    https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/ 

    Bitte beachten Sie bei der Buchung im letzten Schritt nach ganz unten zu scrollen. Dort müssen Sie den Termin noch bestätigen, erst dann ist dieser tatsächlich gebucht und Sie erhalten auch eine Bestätigungsnachricht. Zudem kann es aufgrund unserer eingeschränkten Serverkapazitäten länger dauern bis sämtliche Inhalte der Website geladen sind.

    Bitte beachten Sie ggfs. aktuelle Pressemitteilungen zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten der Außenstellen.

  • Schule, Kultur und Sport

    Ist der Schulbetrieb an den weiterführenden Schulen im Kreis sichergestellt? 

    Ja. die Schulen arbeiten mit eigenen Servern und eigenen Schulprogrammen. 

    Bekommt mein Kind weiterhin sein Essen in der Mensa? 

    Ja, wir bitten allerdings, bei der Bezahlung unbedingt die Chip-Nummer anzugeben, sonst kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden und das Essen steht nicht bereit. 

    Wann bekommt mein Kind die Schulbücher von der Kreisverwaltung? 

    Die Schulbuchausleihe verzögert sich leider, u.a. wegen Lieferproblemen, wir sind z.Zt. dabei, möglichst zeitnah alle Schulbücher zu verteilen. Es kann allerdings zu Verzögerungen kommen. 

    Ich benötige für mein Kind ein Maxx-Ticket. Was ist zu tun? 

    Die Antragsunterlagen können beim jeweiligen Schulsekretariat abgeholt werden. Er wird an die Kreisverwaltung weitergeleitet und bearbeitet. Es kann allerdings zu Zeitverzögerungen kommen. 

    Wir haben als Sportverein einen Antrag auf Sportförderung gestellt. Wie geht es mit diesem Antrag weiter? 

     Ist auch der Bäderbetrieb betroffen? 

    Leider sind diese Daten größtenteils verloren gegangen. Wir bitten Sie die Anträge oder ggf. nachzureichende Unterlagen nochmals bei Ihrer Gemeindeverwaltung abzugeben. Sie werden dann an uns weitergeleitet.

    Der Bäderbetrieb geht weiter, alle Einzelheiten können über die www.kreisbaeder.de eingesehen werden. 

    Ist der Musikunterricht der Kreismusikschule vom Datenausfall betroffen? 

    Der Musikschulunterricht findet weiterhin regelmäßig statt. Die Geschäftsstelle der Kreismusikschule ist wieder per E-Mail kreismusikschule@rheinpfalzkreis.de und per Telefon 0621/5909-3410 (Frau Röder) erreichbar. 

    Können auch Leihinstrumente weiterhin ausgeliehen werden? 

    Ja, nach Absprache können die Instrumente zwischen 8.00 und 12.00 Uhr im Sekretariat der Musikschule in der Kreisverwaltung abgeholt bzw. abgegeben werden. Veranstaltungstermine können Sie auf der Homepage der Kreismusikschule unter Aktuelles entnehmen. 

    Findet weiterhin Unterricht der Kreisvolkshochschule statt? 

    Ja. Der Unterricht findet wie gewohnt statt. Anmeldungen und Abmeldungen sind über die jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Gemeindeverwaltungen möglich oder unter www.vhs-rpk.de. Auf der Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen.

    Wie kann ich mit den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen? 

    Über die E-Mail-Adresse kvhs-geschaeftsstelle@kvhs-rpk.de sind die Mitarbeitenden zentral zu erreichen. Persönliche Kontakte zu einzelnen Mitarbeiterinnen finden Sie unter https://www.vhs-rpk.de/infos-service/mitarbeiter-der-geschaeftsstelle

    Achtung: Der Integrationsbereich ist derzeit nur eingeschränkt erreichbar.  Wenn Sie Fragen haben oder Termine (z.B. für Deutschkurse) vereinbaren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an KVHS-Geschaeftsstelle@vhs-rpk.de. Sie erhalten dann eine Rückmeldung.

    Gibt es weiterhin ein Programmheft? 

    Ja. Das Programm für das Semester 2-2023 liegt seit Ende Juni aus. Die Anmeldungen laufen. Anfang/Mitte Dezember erscheint das nächste Heft.

  • Soziales, Senioren und Betreuung 

    Wird mein Antrag auf Wohngeld, BAföG und Aufstiegsfortbildungsförderung bearbeitet? Wird mein Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bearbeitet? 

    Ja. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und dem Serverausfall ist jedoch aktuell mit Zeitverzögerungen zu rechnen. 

    Wo stelle ich einen Antrag auf Wohngeld, BAföG und Aufstiegsfortbildungsförderung und wo einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung ? 

    Die Anträge sind bei der für Sie zuständigen Kreisgemeinde zu stellen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Anträge vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. 

  • Betreuungsbehörde 

    Thema/Leistung:

    Die Betreuungsbehörde ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang rechtlicher Betreuung stehen. 

    Fragen: 

    • Was ist eine Betreuung 

    • Wie rege ich eine rechtliche Betreuung an 

    • Sachstand Betreuungsanregung 

    • Was sind die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden 

    Alle Antworten und weitere wichtigen Information finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/beratung-und-hilfe/betreuungsbehoerde/ 

    Wichtige Dokumente und Antragsvordrucke: 

    https://justiz.rlp.de/de/zentrale-dokumente/betreuung-und-vorsorgevollmacht/ 

    Postweg: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Betreuungsbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

  • Sozialhilfe und soziale Sonderaufgaben 

    Themen/Leistungen/Fragen: 

    • AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG") 

    - Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177090/afbg aufstiegsfortbildungsfoerderung-meister-bafoeg/ 

    • Aufstiegs-BAföG beantragen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:100083:ANLR-VLR/aufstiegs bafoeg-beantragen/ 

    • BAföG - Berechnung der Förderungshöhe o Info auf Webseite: BAföG - Berechnung der Förderungshöhe | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    • BAföG Antragsformulare o Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltung oder auf folgender Webseite:

     http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php • Bildungs- und Teilhabepaket 

    – Zuständigkeiten o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:

    entry:178095/bildungs-und teilhabepaket-zustaendigkeiten/ 

    • Einmalige Leistungen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP: entry:176967/einmalige-leistungen/ 

    • Elternunabhängiges BAföG o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177105/elternunabhaengiges bafoeg/ 

    • Förderung betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildungen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177096/foerderung betrieblicher-oder-ueberbetrieblicher-ausbildungen/ 

    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:178281/grundsicherung-im alter-und-bei-erwerbsminderung-sozialhilfe-beantragen/ 

    • Hilfe in besonderen Lebenslagen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:176970/hilfe-in-besonderen lebenslagen/ 

    • Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:178290/hilfe-zur-pflege sozialhilfe-beantragen/ 

    • Landesblindengeld o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:176994/landesblindengeld/ • Schwerbehinderten-Ausweis o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:176985/schwerbehinderten ausweis/ 

    • Sozialhilfe o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:176964/sozialhilfe/ 

    • Unterbringungsbehörde o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:232613/unterbringungsbehoerd e/ 

    • Wann beginnt die BAföG-Förderleistung? o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177093/wann-beginnt-die bafoeg-foerderleistung/ 

    • Wann beginnt die Grundsicherungsleistung? o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177537/wann-beginnt-die grundsicherungsleistung/ 

    • Was bezweckt die Grundsicherung? o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177534/was-bezweckt-die grundsicherung/ 

    • Welche Förderungsarten gibt es ? o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177099/welche foerderungsarten-gibt-es/ 

    • Wer kann Grundsicherungsleistungen erhalten? o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177540/wer-kann grundsicherungsleistungen-erhalten/ 

    • Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) o Info auf Webseite: Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    • Wohngeld - Antragsunterlagen, erforderliche Nachweise o Info auf Webseite: Wohngeld - Antragsunterlagen, erforderliche Nachweise | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    o Antragsunterlagen/Vordrucke: https://fm.rlp.de/ar/themen/bauen-und wohnen/wohngeld/ 

    • Wohngeld – Beantragung o Info auf Webseite: https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:176991/wohngeld-beantragung/ 

    Weitere wichtigen Information finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/beratung-und-hilfe/betreuungsbehoerde/ 

  • Sozialpsychiatrischer Dienst

    Thema/Leistung: 

    Der Sozialpsychiatrische Dienst ist der Abteilung Soziales, Senioren und Betreuungen angegliedert und sowohl für die Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Pfalz-Kreis als auch in den Städten Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig. Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die allen Menschen Beratung anbieten, die durch eigenes psychisches Leiden oder das ihrer Mitmenschen der Hilfe bedürfen. Bei medizinisch-psychiatrischen Fragestellungen steht ein Facharzt für Psychiatrie zur Verfügung. Der Sozialpsychiatrische Dienst besucht Sie auch zu Hause. Ausgehend von der konkreten Situation der Hilfebedürftigen berät, begleitet und unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst individuell. Die Hilfsangebote unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos! 

    Wo finde ich Hilfe bei einer psychischen Erkrankung? 

    Aufgabenbereich des sozialpsychiatrischen Dienst: 

    https://www.rhein-pfalz kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:177420/aufgabenbereich-des sozialpsychiatrischen-dienstes/ 

    Antworten und weitere wichtigen Information finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: 

    https://www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/beratung-und-hilfe/soziale dienste/sozialpsychiatrischer-dienst/ 

    Wie ist der Sozialpsychiatrische Dienst derzeit zu erreichen? 

    Die Handy-Nummern des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind weiterhin erreichbar: 

    Herr Borg 0151/40231108 (Stadt Frankenthal) 

    Frau Harder 0151/40231052 (Stadt Speyer) 

    Frau Keim 0151/24057266 (Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim) 

    Frau Nieske 0151/25083537 (Speyer-Nord, Schifferstadt, Limburgerhof) 

    Frau Schweickart 0151/25067830 (Ludwigshafen: Gartenstadt, Maudach, Rheingönheim, Ruchheim, West) 

    Herr Schwickerath 0151/25018135 (Ludwigshafen: Nord/Hemshof, Mitte, Oppau) 

    Herr Tamke: 0151/40231037 (Römerberg) Frau Wirski 0151/24058635 (Ludwigshafen: Friesenheim, Süd) 

    Herr Güler: 0152/02750194 (Psychisch kranke Migranten/Flüchtlinge) 

    Folgende Mitarbeiterinnen sind über die Mobilfunknummer von Herrn Tamke (0151/40231037) zu erreichen: 

    Frau Wünsch (Dudenhofen, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt) Frau Krischke (Ludwigshafen Oggersheim) 

    Frau Grobel (Ludwigshafen Edigheim, Pfingstweide) 

    Frau Braun (Ludwigshafen-Mundenheim, Frankenthal-Mörsch, Frankenthal-Eppstein, Frankenthal-Flomersheim, Fußgönnheim, Lambsheim) 

    Weiterhin der Postweg: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Betreuungsbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

  • Jugend, Eingliederungshilfe

    Verwaltung, Jugendamt, Planungsaufgaben

    • Elterngeld
    • Jugendförderung
    • Kindertagespflege
    • Kindertagesstätten

     

    Erreichbarkeit:

    Post : Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat 50, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen/Rh.

    Bereich Elterngeld:

    -Neuanträge:
    Neuanträge können nun wieder wie gewohnt bearbeitet werden. Einreichung des Antrags erfolgt im Original auf dem Postweg. 
    Die Bearbeitungsdauer hierfür liegt derzeit bei 4 – 6 Wochen.

    -Laufende Elterngeldfälle:
    Die laufende Zahlung wird jeweils monatlich an dem Tag gezahlt, an dem Ihr/e Kind/er geboren sind/ist (max. Abweichung 7 Tage). 
    Die genauen Zahlungstermine entnehmen Sie bitte Ihrem Elterngeldbescheid.

    Allgemeine Informationen zum Elterngeld/Antragsformular:

    Elterngeld beantragen | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Bereich Jugendförderung:

    Zuschussanträge für Freizeitmaßnahmen können nur auf dem Postweg eingereicht werden. Die notwendigen Formulare finden sich an gewohnter Stelle auf der Homepage.

    www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/kinder- und jugend/Jugendfoerderung/

    Bereich Kindertagespflege:

    Förderung von Kindern in der Kindertagespflege:

    Neuanträge und Änderungsmeldungen in laufenden Fällen sind aktuell nur über den Postweg einzureichen. Die notwendigen Formulare finden sich an gewohnter Stelle auf unserer Homepage

    www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/kinder- und-jugend/kinderbetreuung/kindertagespflege/

    Vermittlung einer Kindertagespflegeperson

    Anfragen zur Vermittlung einer Kindertagespflegeperson sind aktuell nur über das allgemeine Kontaktformular möglich oder über persönliche Vorsprache im Kreishaus.

    Bereich Kindertagesstätten:

    Hinweise und allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

    www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/kinder- und-jugend/kinderbetreuung/Kindertagesstätten

    Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss

    Beistandschaft: 

    Welche Anträge können gestellt werden? 

    - Antrag Beistandschaft (Dokument kann auf der Homepage der Kreisverwaltung heruntergeladen werden oder postalisch gesendet werden) 

    - Antrag junge Volljährige (Antrag kann postalisch gesendet werden oder montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich abgeholt werden)

     - Antrag Neuberechnung der Unterhaltsansprüche (Empfänger oder Pflichtiger) kann schriftlich gestellt werden 

    Negativbescheinigungen:

     (Bestätigung des alleinigen Sorgerechts für Ihr Kind) können derzeit nicht ausgestellt werden: Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständigen Jugendamtes z.B. Ihr Kind ist in Speyer geboren, Zuständigkeit Jugendamt der Stadt Speyer 

    Beurkundungen: 

    Beurkundungen sind derzeit nicht möglich, bitte wenden Sie sich bei folgenden Anliegenden 

    Vaterschaftsanerkennungen: an das Standesamt vor Ort 

    Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen: an die umliegenden Jugendämtern (Stadt Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Bad Dürkheim)

    Bereich Unterhaltsvorschuss:

    Wie erhalte ich das Antragsformular?

    Das Antragsformular kann bei der Unterhaltsvorschusskasse unserer Behörde unserer Behörde persönlich abgeholt oder über die Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen werden entweder persönlich ausgehändigt oder sind der Homepage zu entnehmen.

    Wie kann ich einen Antrag stellen?

    Die Antragstellung kann persönlich bei der Unterhaltsvorschusskasse oder auf dem Postwege erfolgen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Leider kann aktuell keine abschließende Bewilligung erfolgen.

    Werden bereits bewilligte Leistungen weiterhin ausgezahlt?

    Die Auszahlung der bereits bewilligten Leistungen ist sichergestellt.

  • Bauaufsicht und Bauförderung

    Wie ist das Referat 60 - Bauaufsicht und Bauförderung - erreichbar? 

    Das Referat 60 ist auf dem Postweg über die Adresse: 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 

    Referat 60 - Bauaufsicht und Bauförderung 

    Europaplatz 5 

    67063 Ludwigshafen

    oder per E-Mail an bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de oder innerhalb der Sprechzeiten (dienstags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr) telefonisch erreichbar. Die Durchwahlnummern sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.rhein-pfalz-kreis.de veröffentlicht.

    Bereich Bauverwaltung:

    Welche Anträge können derzeit gestellt werden? 

    • Bauanträge 

    • Teilungserklärungen/Abgeschlossenheitsbescheinigungen 

    • Anträge auf Baulastenauskunft 

    • Anträge auf Eintragung einer Baulast 

    Wie können die Anträge gestellt werden? 

    • Bauanträge können weiterhin über die zuständige Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. 

    • Anträge auf Teilungserklärungen/Abgeschlossenheitsbescheinigungen können weiterhin formlos über den Postweg bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis eingereicht werden. 

    • Anträge auf Baulastenauskunft und die Eintragung einer Baulast können weiterhin formlos über den Postweg oder per E-Mail an bauen@rheinpfalzkreis.de eingereicht werden.

    Wo erhalte ich die notwendigen Bauantragsformulare? 

    Bauantragsformulare können über die Homepage des Finanzministeriums unter folgendem Link bezogen werden: 

    https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/ 

    Ich möchte Akteneinsicht in eine Bauakte bzw. Verfahrensakte der Bauaufsichtsbehörde. Wie kann ich diese beantragen? 

    Akteneinsichten können formlos über den Postweg an 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 

    Referat 60 - Bauaufsicht und Bauförderung 

    Europaplatz 5 

    67063 Ludwigshafen 

    oder per E-Mail an bauaktenarchiv@rheinpfalzkreis.de gestellt werden.

    Ich benötige eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Wie kann ich diese beantragen? 

    Anträge auf Baulastauskünfte können formlos auf dem Postweg an die 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 

    Referat 60 - Bauaufsicht und Bauförderung 

    Europaplatz 5 

    67063 Ludwigshafen 

    oder per E-Mail an baulasten@rheinpfalzkreis.de gestellt werden.

    Bereich Wohnraumförderung: 

    Welche Anträge können derzeit gestellt werden? 

    • Antrag auf Förderbestätigung eines ISB-Darlehens für Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ankauf oder Ankauf mit baulichen Maßnahmen (Ausbau, Umwandlung, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung) von selbstgenutztem Wohnraum. 

    • Antrag auf Förderbestätigung eines ISB-Darlehens für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum 

    Wie können die Anträge gestellt werden? 

    Anträge auf ein ISB-Förderdarlehen können über den Postweg bei der 

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 

    Referat 60 - Bauaufsicht und Bauförderung 

    Europaplatz 5 

    67063 Ludwigshafen 

    eingereicht werden. 

    Wo erhalte ich die notwendigen Antragsformulare? 

    Anträge auf ISB-Darlehen erhalten Sie im Downloadcenter der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unter www.isb.rlp.de

  • Bauen, Denkmalpflege

    Welche Anträge können derzeit gestellt werden? 

    • Antrag auf Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) 

    Wie kann der Antrag gestellt werden? 

    Der Antrag auf Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz kann formlos über den Postweg bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis eingereicht werden.

  • Gebäudemanagement, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz

    keine Außenwirkung

  • Landesplanung und Umweltschutz 

    Wie kann ich als Bürger mit dem Referat 63 bzw. der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Kontakt treten und welche Anliegen werden bearbeitet? 

    Grundsätzlich ist das Referat und die UNB auch weiterhin für Ihre Anliegen erreichbar, dies jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nur im Schriftverkehr an die bekannte Adresse in der Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) oder persönlich innerhalb der veröffentlichten Sprechzeiten. 

    Die UNB bearbeitet Anfragen zu den Themen:

     - Landesplanerische Stellungnahmen bzw. diesbezügliche Abstimmungen in Bezug auf laufende Baugenehmigungsverfahren 

    - Genehmigungen zu Eingriffen in Natur und Landschaft 

    - Ausnahmegenehmigungen bzw. Anfragen zu Zugriffsverboten nach § 39 und § 44 BNatSchG 

    - Naturschutzfachliche Ordnungswidrigkeitstatbestände 

    Artenschutz

    Die An- und Ummeldung artgeschützter Tiere und deren Erzeugnisse (Bestandsveränderungsanzeigen) können unverändert schriftlich bearbeitet werden. Dazu sind zwingend unsere vorgefertigten Dokumente nötig, welche wir Ihnen gerne auf Nachfrage per Post zukommen lassen. 

    Dabei sind zwingend aussagekräftige Angaben zum (1) Halter, (2) zur Art, (3) zum Zugangs bzw. Abgangsdatum zu machen sowie eine Kopie der EG-Vermarktungsgenehmigung oder des Herkunftsnachweises beizufügen. 

    Welche Arten nach Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 geschützt sind, kann man z.B. beim wissenschaftlichen Informationssystem zu Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz einsehen. 

  • Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Landwirtschaft, Untere Abfallbehörde, Geschäftsstelle des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach 

    Wasserwirtschaft 

    Anträge und Anfragen können auf dem Postweg gestellt werden. Folgende Anträge für Fachverfahren sind auf der Homepage abrufbar: 

    • Zutageförderung von Grundwasser (Beregnungsbrunnen) 

    • Versickerung von Niederschlagswasser 

    • Grundwasserabsenkung 

    Weiterhin können Anträge in Wasserrechtsverfahren gestellt werden (Anlagen an Gewässern, Erdwärmesondenanlagen, Baumaßnahmen an Deichen, etc. ). Hier wird auf die Informationen auf der Homepage verwiesen. Die Lagerung und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann über ein Formular (siehe Homepage) angezeigt werden. Während den veröffentlichten Öffnungszeiten der Kreisverwaltung ist eine Vorsprache möglich. 

    Landwirtschaft : 

    Anträge können aktuell nur postalisch gestellt werden. Allgemeine Informationen sind auf der Homepage des zuständigen Landesministeriums unter https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/in-der-landwirtschaft-agrarfoerderungen/ abrufbar. 

  • Gesundheit und Verbraucherschutz 

    Wie können Sie mit uns in Kontakt treten? 

    Grundsätzlich: 

      • Postalisch (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen) mit Angabe der Telefonnummer 

    • Telefonisch unter der 115 

    • Persönlich in der Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen, 2. OG, Zimmer 209 o Mo. + Mi. 08:00 – 13:00 Uhr o Di. + Do. 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr o Fr. 08:00 – 12:00 Uhr 

  • Kinder- und jugendärztlicher Dienst 

    Kindeswohl / U-Untersuchungen

     Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Kopie des U-Hefts oder Teilnehmerkarte 

    Anmerkung: Bei einem Termin beim Kinderarzt benötigen wir den Namen des Kinderarztes und das Datum des Termins. 

    Schulfähigkeitsuntersuchung 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Untersuchungsauftrag mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer des Kindes sowie den Namen der Schule und Beschreibung der Problematik 

    Anmerkung: Die amtsärztliche Stellungnahme geht per Post direkt an die Schule. S

    Schuleingangsuntersuchung 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Wir benötigen folgende Informationen/Unterlagen: 

    • Name • Geburtsdatum • Telefonnummer 

    • Name der Schule 

    • Termin für die Schuleingangsuntersuchung 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Eltern erhalten von uns eine Einladung per Post. Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie rechtzeitig um Mitteilung. Wir teilen Ihnen den neuen Termin dann per Post oder telefonisch mit

  • Amtsärztlicher Dienst 

    Amtsärztliche Untersuchung / Prüfungsfähigkeit 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Vollständig ausgefülltes „Haus-/Fachärztliche Attest“ (Download über die Schule, Uni oder unsere Homepage oder persönlich bei uns abholen) 

    • Telefonnummer 

    • Personalausweis 

    • 48,00 € in bar 

    • Nachweis über Prüfungstermin 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Persönlich 

    Anmerkung: Ihr Vorgang wird nach Aktenlage geprüft. Das Dokument erhalten Sie nach Bezahlung der 48,00 €. 

    Amtsärztliche Untersuchung Liposuktion (Attest zur Vorlage beim Finanzamt)

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Bilder und evtl. vorliegende Befundberichte Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Postalisch 

    Anmerkung: Über Ihr Anliegen wird nach Aktenlage entschieden. Das Attest wird Ihnen im Anschluss zugeschickt, die Rechnungen erhalten Sie separat. 

    Amtsärztliche Untersuchung – Verbeamtungs-/Einstellungsuntersuchung, Immunitätsnachweis 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Entsprechender Untersuchungsauftrag mit Angabe der Telefonnummer zur Terminvereinbarung 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Nach Vorlage des Untersuchungsauftrags vereinbaren wir telefonisch mit Ihnen einen Termin. Das Zeugnis geht per Post direkt an den Auftraggeber

  • Verbraucherschutz und Veterinärwesen 

    Zulassung von Transportunternehmern gemäß Art. 10 oder 11 der Verordnung (EG) 1/2005

     Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

     • Antrag 

    • Polizeiliches Führungszeugnis 

    • Ggfls. Auszug aus dem Gewerbezentralregister 

    • Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer 

    • Fahrzeugschein und -bilder 

    • Ggfls. Notfallpläne 

    • Ggfls. Unterlagen über Navigation 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Telefonisch 

    • Persönlich 

    Befähigungsnachweis für Tiertransporte nach der Verordnung (EG) 1/2005 

    Wie können Sie mit uns in Kontakt treten? - Postalisch (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen) 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Sachkundenachweis 

    • Passfoto, 2 Stück 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Persönlich 

    Wildmarken / Wildursprungsscheine 

    Wie können Sie mit uns in Kontakt treten? 

    Telefonisch unter der 115 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Keine 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Persönlich 

    Trichinenuntersuchung / Dunckeruntersuchung 

    Wie können Sie mit uns in Kontakt treten? 

    Sie können die Proben in den Trichinen-Briefkasten bei der Stadtverwaltung Speyer oder dem Veterinäramt (Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen) einwerfen. 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Trichinenprobe 

    • Wildursprungsschein 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Wildursprungsscheine gehen per Post zurück an die Jäger, Duncker-Ergebnisse werden telefonisch mitgeteilt. 

    Übertragungen Trichinenprobenentnahme 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Antrag auf Übertragung 

    • Kopie des gültigen Jagdscheins 

    • Kopie der Schulungsbestätigung 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Persönlich 

    Schulung Trichinenprobenentnahme 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Keine 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Telefonisch 

    Antrag auf Tätigkeit gemäß § 11 Tierschutzgesetz 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Antragsformular § 11 TierSchG • Führungszeugnis 

    • Nachweis der fachbezogenen Referenzen 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Telefonisch 

    Anmerkung: Schlagworte: Hundetrainer, Hundepension, Reitbetrieb, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Auslandstierschutz, Tierzucht 

    Tierreiseverkehr 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Tier 

    • Impfpass 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Telefonisch 

    Anmerkung: Vorstellung des Tieres kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 

    Lebensmittelüberwachung 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Adresse der Betriebsstätte 

    • Kontaktdaten des Anrufers 

    • Ihr konkretes Anliegen 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Telefonisch 

    Hausschlachtung 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Sachkundebescheinigung nach TierSchlVO 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Für eine Terminvereinbarung nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf. 

    Tierschutzanzeige 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Ggfls. Fotos 

    • Genaue Angaben zum Tierhalter (Adresse) und dem Ort des gehaltenen Tieres 

    • Zeitpunkt, wann der Verstoß festgestellt wurde 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Telefonisch 

    Anmerkung: Die/der zuständige Sachbearbeiter*in wird sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Hygiene, Infektionsschutz, Umweltmedizin

    Quantiferontest (für das Ausland) 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Personalausweis 

    • 60,00 € in bar 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    Bei dem persönlichen Vorgespräch wird ein Termin zur Blutentnahme vergeben. 

    HIV-Sprechstunde 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    Bei Chlamydientestung 25,00 € in bar 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Persönlich 

    • Telefonisch 

    Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz 

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 

    • Personalausweis 

    • 45,00 € in bar 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 

    • Postalisch 

    • Persönlich

     • Telefonisch 

    Allgemeiner Kontakt zum Bereich Hygiene / Infektionsschutz / Umweltmedizin
    Bürgertelefon 115 oder per E-Mail: hyg-infektionsschutz@rheinpfalzkreis.de

    Welche Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen? 
    Ggfls. Personalausweis bei Einbestellung ins Amt 

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 
    • Postalisch 
    • Telefonisch 


    Corona

    Wie treten wir mit Ihnen in Verbindung? 
    • Postalisch 
    • Telefonisch 

    Bürgertelefon 115 oder per E-Mail hyg-corona@rheinpfalzkreis.de

    Hinweis: Informationen zum Thema Corona-Impfung bzw. Impfnachweise finden Sie auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz 
    unter folgendem Link Lebensretter Impfung Corona-Impfung Rheinland-Pfalz (rlp.de)

    Anmerkung: Aktuell ist eine Bearbeitung nur in stark eingeschränktem Umfang möglich.

  • Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) 

    Stand: 27.02.2023

    Aufgrund des Hackerangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) ist die Erreichbarkeit und Sachbearbeitung des EBA weiterhin eingeschränkt. Bis auf Weiteres können Anliegen nicht per E-Mail an uns herangetragen werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Online-Services des EBA konnten dagegen weitestgehend wiederhergestellt werden.

    Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung im Kreis.

    Wie kann ich den EBA erreichen? 

    Auch weiterhin kann der EBA nicht per E-Mail kontaktiert werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung konnte weitestgehend wiederhergestellt werden. Anliegen können in der Regel per Online-Formular an uns herangetragen werden. Darüber hinaus sind wir per Brief über den Postweg erreichbar. Schreiben, Formulare oder Kuverts können zudem bei den Gemeindeverwaltungen zur internen Weiterleitung abgegeben werden. Rückmeldungen erfolgen derzeit postalisch oder telefonisch. Die Bearbeitungszeit beansprucht aktuell zum Teil noch einen längeren Zeitraum. Während der üblichen Besuchszeiten können Sie Ihr Anliegen gerne persönlich an uns herantragen.

     

    Wie kann ich einen Sperrmüll-Termin buchen? 

    Buchung von Sperrmüll-Terminen ab sofort wieder online möglich

    Nach der Überwindung letzter technischer Hürden, können Termine für die Sperrmüll-Abholung auf Abruf nun auch wieder - um telefonische Wartezeiten zu vermeiden - über unsere Online-Terminbuchung unter www.eba-rpk.de/online-services (-> QR-Code) vergeben werden. 



    Wie kann ich eine Kühlgeräte-Abholung buchen? 

    Die kostenlose Abholung von Kühlgeräten kann wie gewohnt stattfinden. Alle gebuchten und bestätigten Termine werden abgefahren. Neue Termine können entweder per schriftlicher Anmeldung über die Gemeindeverwaltungen oder über unser Online-Kontaktformular angefordert werden. Die Mitteilung des nächstmöglichen Abholtermins erfolgt in der Regel per Post. 

    Wie verhalte ich mich bei einer ausgebliebenen Abfuhr?

    Sollte Ihr Restabfall, Bioabfall, Altpapier, gelber Sack, Altglas, Sperrabfall oder Kühlgerät am Abfuhrtermin nicht abgeholt worden sein, füllen Sie bitte unser Online-Reklamations-Formular aus. Auch bei teilentleerten Rest- und Biomüllbehältern bitten wir Sie das Reklamations-Formular auszufüllen. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und geben Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.


    Ich habe keine Bio-/Restabfalltonne. Wie entsorge ich meinen Abfall?

    Inzwischen können sämtliche Anliegen, die die Abfallbehälter betreffen, wieder bearbeitet werden. Aufgrund der zwischenzeitlichen technischen Ausfälle sind bereits zahlreiche Anträge eingegangen, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Wir bitten um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der Menge an offenen Anliegen noch etwas Wartezeit beanspruchen wird.

    Für verpresste oder verschwundene Behälter gilt, dass diese nach Meldung beim EBA (schriftlich oder per Online-Formular) zum Zeitpunkt des Verschwindens abgemeldet werden. Für die bereits geleistete Grundgebühr bedeutet das, dass nachträglich eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum erfolgt, in dem Sie keinen Behälter zur Verfügung hatten. Hier gilt gleichermaßen, dass kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung, nach wie vor genutzt werden können.

    Sollten Sie noch auf die Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter warten, müssen Rest- und Bioabfall übergangsweise mittels roter Zusatzabfallsäcke entsorgt werden. Die Säcke sind zu einem Stückpreis von 4,00 Euro in den meisten Gemeindeverwaltungen erhältlich und können am Abfuhrtermin des Restabfalls zur Abholung bereitgestellt werden. Das maximale Füllgewicht darf dabei 12 kg nicht überschreiten.

    Wir möchten dabei darauf hinweisen, dass Ihnen in der Regel kein finanzieller Nachteil durch einen fehlenden Behälter bzw. die Verwendung der Zusatzabfallsäcke entsteht.

    Bis eine Anmeldungen bearbeitet wurde, wird für die Abfallentsorgung keine Grundgebühr für die Rest- und Bioabfallabfuhr berechnet. Trotzdem können bereits kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung genutzt werden, welche grundsätzlich über die Grundgebühren finanziert werden.

    Wie verhalte ich mich bei einem defekten / verpressten / verschwundenen Behälter? 

    Bei Behältern mit defekten Deckeln oder Achsen sowie bei vollständig im Fahrzeug verpressten oder anderweitig abhanden gekommenen Behältern füllen Sie bitte unser Online-Reklamations-Formular aus. Die Bereitstellung von neuen Behältern bei verpressten oder verschwundenen Tonnen sowie der Behältertausch bei einer Änderung der Behältergröße können wieder veranlasst werden. Diesbezügliche Anliegen werden nun abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen, die aufgrund der Menge an Anträgen entstehen können. 

    Wie erhalte ich eine kleinere/größere Tonne?

    Um uns einen Behälter-Änderungswunsch mitzuteilen, füllen Sie bitte unser Online-Behälter-Änderungsformular aus. Die Bereitstellung von neuen Behältern bei verpressten oder verschwundenen Tonnen sowie der Behältertausch bei einer Änderung der Behältergröße können wieder veranlasst werden. Diesbezügliche Anliegen werden nun abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen, die aufgrund der Menge an Anträgen entstehen können.

    Werden Forderungen abgebucht/Gutschriften überwiesen? 

    Seitens des Eigenbetriebs können zum aktuellen Zeitpunkt keine Gebühren per Lastschrift abgebucht werden. Offene Gutschriften und Rücküberweisungen können derzeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. Der EBA versichert, dass die Rückzahlungen sobald wie möglich nachgeholt werden. Bis auf Weiteres werden eingehende SEPA-Lastschriftmandate entgegengenommen und verwahrt. Eine Erfassung und Abbuchung erfolgt, sobald dies technisch möglich ist.


    Wann kommt das Zusatzvolumen für Windelabfälle?

    Aufgrund des Cyberangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist die Umsetzung des zum 01.01.2023 beschlossenen "Windel-Konzepts" ebenfalls betroffen. ^

    Alle diesbezüglichen Informationen, d.h. zu den Voraussetzungen für die Bewilligung, zu den Entlastungs-Varianten und zur Beantragung und den hierzu erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Informationsseite www.eba-rpk.de/windeln.

    Damit Berechtigten kein Anspruch verloren geht, können Anträge auf kostenloses Windel-Zusatzvolumen ab sofort online unter dem genannten Link gestellt werden. Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen vor Ort alle nötigen Belege vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann. 

    Eine Bearbeitung der Anträge wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Zu gegebener Zeit werden wir diesbezüglich informieren. 

    Wir möchten insoweit um Ihr Verständnis bitten.